Hallo zusammen,

also ich bin da folgender Meinung: Der Online-Plausicheck hier ist natürlich genau nach den Anforderungen von § 7 ApBetrO konzipiert.
Zweitens berücksichtigt er weit mehr Parameter, als üblicherweise in der Apotheke bei einer Schnellprüfung der Plausibilität abgerufen und angewendet werden.
Insofern sind erstmal die rechtlichen Grundvoraussetzungen für eine Anerkennung der Ausdrucke aus dem Plausicheck im Rahmen einer Revision erfüllt.
Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass
1) der Plausicheck das Denken und eigenverantwortliche apothekerliche Agieren bei der Bewertung / Korrektur der Rezeptur nicht vollständig ersetzen kann. Der Apotheker ist also gefordert anhand der vorgeschlagenen Lösungen selbstverantwortlich eine Lösung zu finden, die dem genauen Fall gerecht wird und eine eigene Entscheidung zu treffen.
2) die Beurteilung darüber ob die Voraussetzungen der ApBetrO eingehalten sind, immer im Ermessens-Spielraum der zuständigen Lande-Überwachungsbehörde liegt. Wie also ein beauftragter Amtsapotheker / Pharmazierat auf in der Apotheke etablierte Prozesse reagieren wird, kann niemand sicher vorhersagen.
Abschließend denke ich, dass eine gute Software- (z.B. Lennarz)- oder Online-unterstütze Lösung (Plausickeck) die Anerkennung bei der Revision erheblich erleichtern / verbessern wird :-)