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Thema: non-Rx auf Rezept

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    non-Rx auf Rezept

    Hallo liebe Community,

    ich habe hier ein Rezept über Loperamid 2 Heumann10 Stck. Meine Kollegin hat das Rezept mit Loperamid akut 2mg Ratiopharm beliefert. Meine Frage nun suit, ob die Kassen das akzeptieren. Was dafür späche ist ja, daß auch ASS 100 sowohl verschrieben werden kann, wie auch OTC erhältlich ist.

    Gruß und Dank, und schönen 2. Advent,
    C. Stackmann

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,
    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    Was dafür späche ist ja, daß auch ASS 100 sowohl verschrieben werden kann, wie auch OTC erhältlich ist.
    Leider falsch gedacht. ASS steht auf der OTC Ausnahmeliste des g-BA, daher ist es erstattungsfähig.
    http://www.g-ba.de/downloads/83-691-...2013-06-05.pdf

    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    Meine Kollegin hat das Rezept mit Loperamid akut 2mg Ratiopharm beliefert.
    Ihre Sortware meckert hierbei nicht? Eigentlich müsste ein warnendes Fenster aufgehen. Die Tabletten, die Ihre Kollegin abgegeben hat, sind nur erstatungsfähig für Kinder bis 12 Jahren (bzw 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen).

    Schade, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann.
    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo, Herr Stackmann,

    ich denke mal, daß die Kasse ein OTC-AM auf Rezept, das NICHT auf der Ausnahmeliste steht, NICHT erstatten wird - zum Glück ist bei Loperamid der wirtschaftliche Schaden gering. Knackpunkt: das verordnete AM ist verschreibungspflichtig UND verordnungsfähig, hätte also abgegeben werden können und müssen...
    Leider halten es manche Kassen so, daß, wenn wie im vorliegenden Fall eine verschreibungsfreie Variante im Handel ist, auf das OTC-AM retaxiert wird, weil das wirtschaftlich günstiger sei. Allerdings haben die verschreibungspflichtigen Formen meist weitere Indikationen, die zur Verschreibungspflicht führen, sodaß bei Abgabe des OTC-Mittels das Anwendungsgebiet, für das das AM verordnet wurde, wahrscheinlich gar nicht aufgeführt ist...

    Gruß
    C. Wegener

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    es gibt eigentlich klare Vorgaben für den Austausch, nämlich, dass nur bei Kindern ggf. RX Arzneimittel gegen rabattierte OTC ausgetauscht werden dürfen (müssen).
    Insofern dürfte ihnen wie Frau Noah schon schreibt, bei einem normalen Rezept kein OTC als Austausch angeboten werden.
    Je nach Kasse ist eine Retaxation leider sehr wahrscheinlich.....

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo zusammen,

    anke für das Feedback. Ich spiele das mal mit unserem System durch.
    Gruß,
    C. Stackmann

    ps: zum Glück, das hatte ich vergessen zu schreiben, war es für ein Kind.

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