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Thema: Octenisept Lösung 50ml Verordnungsfähig ?

  1. #11
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Stimmt. Was logisch erscheint, ist meistens falsch.... Ich schaue nachher mal, was die Texte hergeben...

    Ich würde eher auf die größte verschreibungsfähige Größe runtergehen.
    Begründen würde ich das so: wenn 1000 ml verordnet, und 1000ml im Handel, aber nicht verordnungsfähig, dann betrachte ich das wie eine Jumbo Packung (größer Nmax). Dabei ist dann die 500er die Nmax. Die Jumbo darf nicht abgegeben werden. Wohl aber eine Flasche der 500er, evtl. auch zwei. Das könnte man im Zweifel verargumentieren.
    Was meint denn der Verband dazu?

    Gruß.
    C. Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (21.03.2014 um 10:03 Uhr)

  2. #12
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    Der Verband ist telefonisch nicht zu erreichen weil immer besetzt... Auf meine letzte längere Anfrage zu einem Thema wurde mit einem Satz geantwortet, der das eigentliche Problem gar nicht berührte.

    Ich reche bei der aktuellen Fragestellung mit der Antworten "ja, Sie können die 1000ml nicht abrechnen", und "lassen Sie ein neues Rezept ausstellen oder behandeln Sie das Rezept als Privatrezept"

    Ich bin da ein wenig desillusioniert nach meinen letzten Anfragen zu anderen praxisrelevanten Abrechnungsproblemen.
    Viel Aufwand für eine lange email da telefonisch nicht erreichbar, kurze Antwort ohne wirklichen Bezug zur Problemstellung.
    .
    Am Montag sind wir personell wieder stärker besetzt, dann werde ich einen Anlauf wagen

  3. #13
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    so, die akutelle Auskunft der Retaxstelle beim Verband:


    ich möchte das oben diskutierte noch einmal zusammenfassen:

    15ml - nicht verordnungsfähig (ja, die gibt es auch noch)
    50ml - nicht verordnungsfähig
    250ml - verordnungsfähig
    250ml mit Sprühkopf: - verordnungsfähig
    500ml - verordnugnsfähig
    1000ml - nicht verordnungsfähig. Bei Verordnung Abgabe der größten Messzahl: 1x500ml. KEINE 2x500ml, das geht nur wenn auf dem rezept ausdrücklich die grpße Menge begründet ist.




    Bei Verordnung: "Octenisept Lösung" ohne Zusatz oder "Octenisept Lösung 1OP" sind die 15 ml abzugeben, keine Chance auf 250ml

  4. #14
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo bellisperennis,

    um nochmal auf ihre Anmerkung des Arztes zurückzukommen:
    Nun habe ich einen Arzt , der aus irgend einem Grund der Ansicht erliegt NUR die 1000ml seien verordnungsfähig.
    Vielleicht meint der Arzt ja die Belieferung innerhalb des Sprechstundenbedarfs. Es wäre denkbar, dass in diesem Liefervertrag die Großpackung verordnungsfähig ist.
    Im Übrigen ist die 1l Flasche mit PZN 03853401 sowohl mit Arzneimittel = JA als auch Apothekenpflicht = JA gekennzeichnet, einzig die Packungsgröße ist nicht therapiegerecht und somit im Bereich der Einzelverordnung eine "Jumbopackung".
    Aber wie gesagt im Sprechstundenbedarf kann es da anders aussehen, meist sind die Verträge jedoch nicht ohne Weiteres einsehbar.

    Viele Grüße
    Elke Schröder

    PS: Die Aussage über die 15 ml wundert mich etwas für die Abgabe von 1OP, denn die 15 ml sind ebenfalls nicht apothekenpflichtig......
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  5. #15
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Zitat Zitat von Elke Schröder Beitrag anzeigen
    Hallo bellisperennis,

    PS: Die Aussage über die 15 ml wundert mich etwas für die Abgabe von 1OP, denn die 15 ml sind ebenfalls nicht apothekenpflichtig......
    Finde ich auch etwas kurios. Apothkenpflicht besteht ja keine.....
    Schönen Feierabend!
    C. Stackmann

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