Stimmt. Was logisch erscheint, ist meistens falsch.... Ich schaue nachher mal, was die Texte hergeben...
Ich würde eher auf die größte verschreibungsfähige Größe runtergehen.
Begründen würde ich das so: wenn 1000 ml verordnet, und 1000ml im Handel, aber nicht verordnungsfähig, dann betrachte ich das wie eine Jumbo Packung (größer Nmax). Dabei ist dann die 500er die Nmax. Die Jumbo darf nicht abgegeben werden. Wohl aber eine Flasche der 500er, evtl. auch zwei. Das könnte man im Zweifel verargumentieren.
Was meint denn der Verband dazu?
Gruß.
C. Stackmann
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