Welche Wechselwirkungen geht Bisoprolol mit anderen Arzneistoffen ein?
Welche Wechselwirkungen geht Furosemid mit anderen Arzneistoffen ein?
(Und mit welchen Arzneistoffen jeweils?)
Welche Wechselwirkungen geht Bisoprolol mit anderen Arzneistoffen ein?
Welche Wechselwirkungen geht Furosemid mit anderen Arzneistoffen ein?
(Und mit welchen Arzneistoffen jeweils?)
Hallo geheim,
die Antwort finden Sie hier auf pharma4u im Bereich
Datenbanken
Wirkstoffprofile
https://www.pharma4u.de/apotheker/da...stoff-profile/
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter
Zu der Website komme ich, aber wenn ich auf das Profil von Bisoprolol oder Furosemid klicke, zeigt mir der Webbrowser:
"Die Webseite wurde nicht gefunden
HTTP 404
Wahrscheinlichste Ursachen:
•Die Adresse enthält eventuell einen Tippfehler.
•Der Link, auf den Sie geklickt haben, ist eventuell nicht mehr aktuell.
Mögliche Vorgehensweise:
Geben Sie die Adresse erneut ein.
Gehen Sie zur vorherigen Seite.
Wechseln Sie zur und suchen Sie dort nach den gewünschten Informationen.
Weitere Informationen Weitere Informationen
Dieser Fehler (HTTP 404 Nicht gefunden) bedeutet, dass Internet Explorer eine Verbindung mit der Website herstellen konnte. Die gewünschte Seite wurde jedoch nicht gefunden. Es ist möglich, dass die Webseite vorübergehend nicht verfügbar ist. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Website geändert bzw. die Webseite entfernt wurde.
Weitere Informationen über HTTP-Fehler erhalten Sie in der Hilfe."
Bin ich vielleicht gesperrt? Wenn ja, warum? Ich habe doch nichts verkert gemacht und ein Pharma4u-Premium Account habe ich auch?
Hallo geheim,
das ist ja merkwürdig. Habe es eben noch mal selbst ausprobiert und es geht reibungslos.
Ich werde unseren ITler auf dieses Problem ansprechen.
Beste Grüße
Maike Noah
P.S. Ihr Problem soeben von unserem Profi behoben worden. Müsste jetzt gehen...
Geändert von Maike Noah (16.12.2013 um 18:39 Uhr) Grund: Nachtrag P.S.
Maike Noah, Apothekerin
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Hallo zusammen,
im Wirkstoff-Dossier der ABDA-AM-Datenbank, zu der Studenten / PhiP-Premiumuser von pharma4u hier Zugang haben, sind WW nicht hinterlegt.
(Alles andere, v.a. phyrmakodynamik und alle pharmakokinetik-Daten findet man dort aber)
WW bekommt man am einfachsten unter www.fachinfo.de (über docckeck kostenfrei anmelden)
z.B. WW Bisoprolol gem. Fachinfo
4.5 Wechselwirkungen mit anderen
Arzneimitteln und sonstige
Wechselwirkungen
Nicht empfohlene gleichzeitige Anwendung
mit:
Calciumantagonisten des Verapamil- und in
geringerem Ausmaß des Diltiazem-Typs:
Negative Beeinflussung der Kontraktilität
und der atrio-ventrikulären Erregungsüberleitung.
Intravenöse Gabe von Verapamil
kann bei Patienten unter Betablockertherapie
zu einer schweren Hypotonie und einem
atrio-ventrikulären Block führen.
Klasse-I-Antiarrhythmika (z. B. Chinidin, Disopyramid,
Lidocain, Phenytoin, Flecainid
und Propafenon): Mögliche Verstärkung
der Wirkung auf die atrio-ventrikuläre Überleitungszeit
und der negativ inotropen Wirkung.
Zentral wirksame Antihypertensiva wie Clonidin
und andere (z. B. Methyldopa, Moxonidin
und Rilmenidin): Kombinationstherapie
mit zentral wirksamen Antihypertensiva kann
zu einer Verschlechterung der Herzinsuffizienz
durch Verringerung des zentralen
Sympathikotonus (Reduktion von Herzschlagfolge
und Auswurfvolumen, Vasodilatation)
führen. Abruptes Absetzen, besonders
vor Beendigung der Betablockertherapie,
kann das Risiko einer „Rebound-Hypertonie“
verstärken.
Gleichzeitige Anwendung nur mit Vorsicht
bei:
Calciumantagonisten des Dihydropyridin-
Typs wie Felodipin und Amlodipin:
Bei gleichzeitiger Anwendung kann das Hypotonierisiko
zunehmen und eine Verschlechterung
der ventrikulären Pumpfunktion
bei herzinsuffizienten Patienten kann
nicht ausgeschlossen werden.
Klasse-III-Antiarrhythmika (z. B. Amiodaron):
Mögliche Verstärkung der Wirkung auf atrioventrikuläre
Überleitungszeit.
Topische Anwendung von Betablockern
(z. B. Augentropfen bei Glaukom-Behandlung)
kann die systemische Wirkung von
Bisoprolol verstärken.
Parasympathomimetika: Kombinationstherapie
kann die atrio-ventrikuläre Überleitungszeit
und das Risiko für Bradykardien
verstärken.
Insulin und orale Antidiabetika: Verstärkung
des blutzuckersenkenden Effektes. Blockade
der Beta-Adrenozeptoren kann die Zeichen
einer Hypoglykämie verschleiern.
Narkosemittel: Verminderung einer Reflextachykardie
und verstärktes Risiko für Hypotonie
(siehe auch Abschnitt 4.4)
Digitalisglykoside: Verlangsamung der
Herzfrequenz, Verlängerung der atrio-ventrikulären
Überleitungszeit.
Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR):
NSAR können den blutdrucksenkenden Effekt
von Bisoprolol verringern.
Beta-Sympathomimetika (z. B. Isoprenalin,
Dobutamin): Kombination mit Bisoprolol
kann zu einer Wirkungsabschwächung beider
Substanzen führen.
Sympathomimetika, die sowohl Beta- als
auch Alpha-Adrenozeptoren aktivieren
(z. B. Noradrenalin, Adrenalin): Kombinationstherapie
mit Bisoprolol kann die Alpha-
Adrenozeptor-vermittelte Vasokonstriktion
dieser Substanzen demaskieren und
somit zur Blutdrucksteigerung und Verstärkung
der Claudicatio intermittens führen.
Solche Interaktionen sind bei nicht-selektiven
Betablockern wahrscheinlicher.
Kombinationstherapie mit Antihypertensiva
und anderen Pharmaka mit blutdrucksenkendem
Potential (z. B. trizyklische Antidepressiva,
Barbiturate, Phenothiazine) können
das Risiko einer Hypotonie verstärken.
Bei gleichzeitiger Anwendung zu beachten:
Mefloquin: Erhöhtes Risiko für Bradykardien.
Monoaminoxidase-Hemmer (ausgenommen
MAO-B-Hemmer): Steigerung des hypotensiven
Effektes der Betablockade sowie
des Risikos für hypertensive Krisen.
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde
OK, danke:-)
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