Tag zusammen!

Bei uns gbs wegen folgendem Fall Differenzen in der Meinung, wie das zu handhaben sei, zw. mir, meiner Chefin und dem BAV:

verordnet:

2 x Votrient 400mg 60St N2 (120 Stück) ! (Anm: kostet im VK 4.589,88 ? pro Packung!)

N1 24 − 36 // N2 54 − 66 // N3 86 − 90

laut Rahmenvertrag §6 Abs2:
Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel
festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung auf-
grund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, je-
doch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Pa-
ckung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen
Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.

denke ich, dass ein Vielfaches von 90 Stück abgegeben werden darf/muss. (zB 3x60)
Von Votrient ist aber nur 30 oder 60 St im Handel.

Meine Chefin und auf Nachfrage beim BAV auch die dort zuständige Dame interpretieren den Paragraph so, dass ein Vielfaches der größten im Handel befindlichen Packung abgegeben werden darf, somit wäre 2 x 60 in Ordnung...


Gibt es zu diesem Thema eine rechtsverbindliche Klärung?
Denn offensichtlich kann man das unterschiedlich auslegen - und bei dem Preis kann das nach hinten losgehen....

Hat jemand vielleicht von seinem Verband hierzu eine Auskunft, denn ich denke, dass auch die einzelnen Verbände unterschiedliche Auffassungen haben?


So jetzt muss ich weiter arbeiten
Grüße an alle Forumsmitglieder!
Norbert