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Thema: Homöopatische Mittel auf Kassenrezept

  1. #1
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    Homöopatische Mittel auf Kassenrezept

    Hallo!

    Ich bräuchte einmal einen Rat:
    Wir haben hier zwei Kassenrezepte (für Erwachsene)mit homöopatischen Präperaten drauf.
    Einmal handelt es sich um Cardiodoron-Tropfen und einmal um Calcium fluoratum LM 6 Dil. und Argentum Nitri. D6.
    Ich habe im Internet gefunden, dass homöopath. Mittel erstattet werden, wenn der Arzt oder entsprechende Leitlinien diese Mittel in ihre Therapierichtlinien aufgenommen haben.
    Cardiodoron haben wir auf Kassenrezept abgegeben, die LM-Mittel nicht. War das korrekt oder hat der Kunde einen Anspruch darauf?
    Auf den Rezepte standen keine Diagnosen.
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Claudia schmidt

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Schmidt,
    Zitat Zitat von Claudia Schmidt Beitrag anzeigen
    Auf den Rezepte standen keine Diagnosen.
    Bei der Verordnung von Arzneimitteln muss, anders als bei HiMi, keine Diagnose auf dem Rezept stehen und sollte es -aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht- möglichst auch nicht.

    Zitat Zitat von Claudia Schmidt Beitrag anzeigen
    Einmal handelt es sich um Cardiodoron-Tropfen und einmal um Calcium fluoratum LM 6 Dil. und Argentum Nitri. D6. [...] Cardiodoron haben wir auf Kassenrezept abgegeben, die LM-Mittel nicht. War das korrekt oder hat der Kunde einen Anspruch darauf?
    Alle drei Mittel werden von der GKV erstattet und können abgegeben werden.
    Die Apotheke muss nicht prüfen, ob die entsprechende Indikation gegeben ist.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
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    Hallo Frau Noah!
    Vielen Dank für die Antwort! Da bin ich jetzt aber echt überrascht! Das die LM Potenzen übernommen werden hätte ich nicht gedacht!!!
    Haben Sie vielleicht die Informationsquelle für mich? ( Ich kann es noch nicht ganz glauben - da werden zugelassene Medikamente nicht übernommen, aber LM-Potenzen, die der Kunde theoretisch ja auch selbst kaufen könnte, da sie nicht verschreibungspflichtig sind.

    Kollegiale Grüße und noch mal vielen Dank!
    Claudia Schmidt

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend Frau Schmidt,
    Zitat Zitat von Claudia Schmidt Beitrag anzeigen
    Haben Sie vielleicht die Informationsquelle für mich?
    Ich habe es heute mit dem pharmatechnik Kassensystem durchgespielt und demnach werden alle drei Präparate auch für Erwachsene erstattet.
    Für die genaue Gesetzesstelle muss ich Sie noch etwas vertrösten bis Frau Schröder sich bei Ihnen meldet.

    Schönen Feierabend.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    grundsätzlich sind Homöopathika als nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht erstattungsfähig. Da allerdings immer mehr Kassen (Techniker, Barmer, Mobil Oil etc.) spezielle Homöopathieverträge abschließen, dies in der Datenlage aber nicht abgebildet wird, erfolgt bei Pharmatechnik kein gesonderter Hinweis. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein solcher Homöopathie- Vertrag vorliegt.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  6. #6
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    Guten Abend!
    Ach herrije! Also noch mal zusammengefasst: Die nicht verschreibungspflichtigen Homöppathika sind - wie von mir erwartet - nicht generell erstattungsfähig. Das heißt konkret für mich: Entweder schriftliche bestätigte Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder der Kunde/Patient kann versuchen, ob er gegen Vorlage von Rezept und Quittung das Geld von der Krankenkasse zurück bekommt.
    Unser Kassensystem - Lauer-Fischer- hat übrigens sowohl die verschreibungspflchtigen Cardiodorontropfen als auch die LM-Potenzen anstandlos zu Lasten der GKV übernommen.
    Vielen Dank noch mal für die Info!
    Claudia Schmidt

  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Schmitt,

    bei verschreibungspflichtigen Homöopathika ist das ja auch soweit o.k., denn sie fallen ja nicht in den OTC-Bereich. Bei den LM Potenzen hängt dann die Erstattung durch die Kasse vom Einzelfall ab.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  8. #8
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    Hallo,
    ich habe wegen Cardiodoron Tropfen auch für eine Kundin nachgeschaut.
    Die Tropfen sind zwar verschreibungspflichtig, aber die Größe um die es ging (100ml) haben keine Normgröße (NB) und sind somit ja nicht Abrechnungsfähig. Allerdings habe ich jetzt nicht mehr im Kopf, ob es noch eine kleinere Größe mit Normierung gab.
    Lg
    Nicole Zaprzalski

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