Zur Weihnachtszeit verkaufen ja viele Apotheken Glühweingewürz.
Gehört das denn zu den apothekenüblichen Waren? Oder unter was läuft das sonst?
Zur Weihnachtszeit verkaufen ja viele Apotheken Glühweingewürz.
Gehört das denn zu den apothekenüblichen Waren? Oder unter was läuft das sonst?
Hallo,
die Aufsichtsbehörden reagieren da ganz unterschiedlich. Prinzipiell sind Gewürze Lebensmittel und keine Arzneimittel. Als apothekenübliche Ware werden sie heute - ganz im Gegensatz zu früheren Zeiten!!! - nicht mehr betrachtet. In Hessen reagiert der Pharmazierat sehr empfindlich und ahndet einen Gewürzaufsteller als "nicht-apothekenüblich" - so mein letzter Inforamtionsstand. Also Vorsicht walten lassen!
C. Wegener
Hallo zusammen,
meines Erachtens sind das (strengenommen) KEINE "apothekenüblichen Waren" und damit in der Apo nicht mehr verkehrsfähig.
Oder wie sollte man das hier legitimieren..?
ApBetrO § 1a
(10) Apothekenübliche Waren sind:
1. Medizinprodukte, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen,
2. Mittel sowie Gegenstände und Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern,
3. Mittel zur Körperpflege,
4. Prüfmittel,
5. Chemikalien,
6. Reagenzien,
7. Laborbedarf,
8. Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel sowie
9. Mittel zur Aufzucht von Tieren.
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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