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Thema: Versand an andere Apotheken

  1. #1
    Premium-User
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    Versand an andere Apotheken

    Guten Tag!

    Irgendwo habe ich gehört/gelernt, dass eine Apotheke selbst wenn sie eine Versanderlaubnis besitzt nichts an andere Apotheken (gemeint sind fremde, also Nicht-Filialapotheken) versenden darf, da ansonsten Produkthaftung/Herstellungserlaubnis/Großhandelserlaubnis notwendig wären...finde jetzt aber auf Anhieb bei der Internetsuche nichts... Wäre toll, wenn Sie mir da Licht ins Dunkel bringen könnten!?
    Im voraus Danke für Ihre Bemühungen!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Idee Lieferung an ander Apotheken

    Liebe "Laura",

    das stimmt...!
    Denn das ist nicht mehr "der Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs" nach dem laut den Kommentaren zum Apothekenrecht ein wichtiges Kriterium "mit dem Zwecke der Abgabe an die Kunden der Apotheke = Verbraucher" ist! Lieferung an andere Gewerbebetriebe erfordert daher, je nachdem was man diesen GEwerbebetrieben liefern möchte zumindest eine GH-Erlaubnis nach 52a AMG!
    Inwieweit auch eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG oder eine Pharmaprodukthaftpflicht nach § 84 AMG notwending ist, sollte mit der zuständigen Behörde vor Ort abgesprochen werden.
    In Falle von ausnahmsweise "kollegialer Aushilfe" im kleinen Stil (z.B. Spezial-Rezepturen) drücken die Behörden erfahrungsgemäß ggf. gern mal ein Auge zu und verlangen KEINE der eigentlich rechtlich notwenidgen Dinge.
    Mein Tipp, wenn Sie Rechtssciherheit suchen: einfach mal dort anrufen...

    MIt besten Grüßen

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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