Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Taxation von Kapseln. Und zwar wüsste ich gerne, ob man den Kapselfüllstoff mittaxiert(wenn ja wie?)oder ihn weglässt.
Lg
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Taxation von Kapseln. Und zwar wüsste ich gerne, ob man den Kapselfüllstoff mittaxiert(wenn ja wie?)oder ihn weglässt.
Lg
Guten Abend Herr Schacke,
Ja, den Kapselfüllstoff taxieren Sie mit. Bei uns in der Apotheke wird insgesamt 1g Aerosol und Manitol pauschal taxiert. Ich verschieben Ihre Frage in den passen deren Bereich 'richtig taxieren' und bin gespannt, was Ihre Kollegen dazu berichten.
Beste Grüße und gute Nacht.
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter
Wir taxieren ihn auch mit, normalerweise nehmen wir die genau errechnete Menge . Gut ich gebe zu, es sind immer nur ein paar Cents, aber wieso auch nicht taxieren? Das Recht dazu haben wir allemal, da wir es verwendet haben.
Ok, ich habe es bisher so gehandhabt, dass ich eine leerkapsel gewogen habe, und dann eine befüllte Kapsel (Wirkstoff+Füllstoff). Da ich ja weiß, das meine Kapseln zB den Gehalt von 2.5mg enthalten muss bei einer 300mg schweren Kapsel dann der Rest sprich 297.5mg reiner Füllstoff sein. Dieses dann multipliziert mit 120 ( Anzahl der Kapseln) gibt meinen gesamten Füllstoff in allen verarbeiteten kapseln an (35.7g).
Der Fülltstoff setzt sich ja aus 0.5% Aerosil und 99.5% Mannitol zusammen. Dann habe ich mir gedacht das ich dieses Verhältnis auf die 35.7g runterrechne um beide Stoffe taxieren zu können, da ich glaube kein Gemisch taxieren kann, was Feststoffe betrifft.
Am ende kam wie Juliaalexandra schon geschrieben hat, ein Betrag von rund 90 cent bei rum
Lg
Hallo Herr Schacke,
warum sollten sie diese Füllstoffe nicht taxieren? Die Arzneimittelpreisverordnung sagt doch in §5
Apothekenzuschläge für Stoffe (http://www.gesetze-im-internet.de/am...021470980.html)
.ein Festzuschlag von 90 Prozent auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoffe und erforderliche Verpackung
Die Füllstoffe sind also bei Kapseln doch genauso erforderliche Stoffe wie die Wirkstoffe, ebenso könnte man ja auch die Kapsel nicht abgeben ohne die Leerkapsel. Berechnen sie die denn?
Viele Grüße
Elke Schröder
Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.
Lesezeichen