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Thema: BtM Sichtbezug Honorierung

  1. #1
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    BtM Sichtbezug Honorierung

    Hallo,

    kann mir jmd sagen wie man in der Apotheke für den Sichtbezug von BtMs honoriert wird ? Wie weist man nach, das der Sichtbezug stattgefunden hat ?

    Danke und liebe Grüße aus Mainz,

    Tatjana

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo Tatjana,

    eine Sondervergütung für die Durchführung des Sichtbezugs bei Verschreibungen zur Substitution ist in den Verträgen mit den GKVen im Allgemeinen nicht vorgesehen.
    Das ist in der Preisbildung nach Hilfstaxe sozusagen schon enthalten. Bei Takehome-Verordnung kann man dafür pro mitgegebener Tagesdosis einen kindergesicherten Verschluss abrechnen.

    Es ist vorgeschrieben bei unmittelbarem Verbrauch patientenbezogen den Verbleib nachweist. Es bietet sich an, in einer Liste pro Patient für jedes Rezept die versorgten Tage mit Menge des Substitutionsmittels einzutragen. Mindestens sollte das pharmazeutische Personal die Einnahme bzw. Abgabe dokumentieren, ich würde empfehlen den Patienten ebenfalls unterschreiben zu lassen.

    Zur rechtlichen Absicherung sollte der Apothekenleiter für jeden Patienten, den die Apotheke betreut, einen Vertrag mit dem Arzt abschließen. Darin sollte unter anderem festgelegt werden, dass der Arzt seinen Pflichten nach BtMVV nachkommt und das pharmazeutische Personal fachgerecht in den Ablauf des Sichtbezugs einweist. Außerdem erfolgt die Lagerung der Substitutionsmittel unter der Verantwortung des Arztes.

    Eine Vergütung könnte für diese Dienstleistung vom Arzt (theoretisch auch vom Patienten) geleistet werden. Schließlich beauftragt der Arzt die Apotheke, etwas für ihn zu machen.

    Hoffentlich ist Ihnen damit geholfen.

    Viele Grüße
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  3. #3
    Premium-User
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    Also in BaWü bekommen die Apotheker 3,24 (Netto) für den Sichtbezug... .
    Quelle: http://www.apotheke-adhoc.de/nachric...uer-apotheken/

  4. #4
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Vielen Dank für diese Information.

    Schade, dass eine Einigung bzw. Thematisierung (man weiß es nicht) bundesweit mit dem GKV-Spitzenverband nicht entstanden ist.
    Es wäre sehr wünschenswert.

    Zumal der Arzt ja offenbar eine klar aufgeschlüsselte Vergütung bekommen zu scheint.
    Durch die offizielle vertragliche Abgabe an die Apotheke inklusive Bezahlung der Leistung wird der Kompetenzbereich und die Verantwortung für die Apotheke meines Erachtens spürbar erweitert.

    Für Apotheken in übrigen Bundesländern könnte die Kenntnis dieser Pauschale, die Ärzten zugute kommt, natürlich auch eine Anregung sein, dass man eine Honorierung von Arztseite aus anstrebt. Sicherlich muss man jedoch in manchen (Großstadt-) Regionen geschickt und mit Bedacht in Verhandlungsgespräch gehen, wenn man den Service grundsätzlich gerne anbieten möchte. Mir ist keine Kalkulation bekannt, anhand derer die Rentabilität ersichtlich ist, jedoch weiß ich aus eigener Erfahrung wie viel Aufwand mit der Betreuung (Herstellung, Dokumentation, Lagerung, Verbuchung etc.) verbunden ist.

    VG
    Oliver Scholle
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