Guten Morgen anisaldehyd,
Aus meiner Sicht haben Sie strenggenommen recht! Somit würde eine "Zweit"-Belieferung ausgeschlossen (auch wenn der Patient das Rezept tatsächlich noch gar nicht eingelöst hatte).
Mit dem Wort "Duplikat" verhindert der Arzt unwissenderweise eine Abgabe.
Besser wäre, wenn der Arzt vermerken würde "Wiederholungsverordnung" oder noch besser: "Original vom Patienten verloren".
Ich werde Ihre Frage zur abschließenden Klärung an Dr. Ravati weiterleiten, da er zu dieser juristischen Frage der Experte ist. Dazu bitte ich Sie um etwas Geduld, da Dr. Ravati nicht täglich online ist, aber auf Ihre Frage in jedem Fall antworten wird!
Beste Grüße und -falls Sie frei haben- ein schönes langes Wochenende.
Maike Noah
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