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Thema: Rezept verloren 2. Ausführung

  1. #11
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen anisaldehyd,
    Zitat Zitat von anisaldehyd Beitrag anzeigen
    Weiter oben war die Rede davon, dass Duplikate der Quittierung durch die Apotheke dienen. Ist das damit gemeint? Im Prinzip ist es ja eine gültige Verschreibung, abgesehen von dem Vermerk "Duplikat".
    Oder verliert ein Rezept mit dem Zusatz "Duplikat" seine Gültigkeit?
    Aus meiner Sicht haben Sie strenggenommen recht! Somit würde eine "Zweit"-Belieferung ausgeschlossen (auch wenn der Patient das Rezept tatsächlich noch gar nicht eingelöst hatte).
    Mit dem Wort "Duplikat" verhindert der Arzt unwissenderweise eine Abgabe.
    Besser wäre, wenn der Arzt vermerken würde "Wiederholungsverordnung" oder noch besser: "Original vom Patienten verloren".

    Ich werde Ihre Frage zur abschließenden Klärung an Dr. Ravati weiterleiten, da er zu dieser juristischen Frage der Experte ist. Dazu bitte ich Sie um etwas Geduld, da Dr. Ravati nicht täglich online ist, aber auf Ihre Frage in jedem Fall antworten wird!


    Beste Grüße und -falls Sie frei haben- ein schönes langes Wochenende.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  2. #12
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Duplikat

    Hallo,

    diese Frage lässt sich mit Wissen aus dem Apothekenrecht oder Arzneimittelrecht nicht sicher beantworten.
    Generell ist ein Duplikat natürlich KEINE gültige Original-Verschreibung (also, wie von Frau Noah richtig gesagt: UNGÜLTIG). Wenn sie aber original vom Arzt ausgestellt worden ist (um als Vorlage in der Apotheke zu dienen), wie hier... kann man das m.E. auch als gültig annehmen.
    Aber: fragen Sie besser mal bei der Apothekerkammer oder Landesbehörde nach wie die das sehen...
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #13
    Premium-User
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    Beiträge
    12
    Hallo! Mein Stand ist, dass eine Erstattung durch die GKV möglich ist, sofern explizit der Terminus "Wiederholungsverordnung" + Begründung auf dem Rezept vermerkt ist. Siehe dazu auch den folgenden Link des DAP:
    http://www.deutschesapothekenportal....ag.html?id=450

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