Halloooo ...
wieder einmal eine Frage:
Ich habe ein Rezept vorliegen, Gesamtwert ca 150? .. auf der Rezept steht :
2. Ausführung - verloren
sprich der Patient hat das 1. Rezept verloren und hat ein 2. angefordert ..
ich denke
jetzt ist es gesetzlich doch nur gewährleistet - die Erstattung des Kassenrezeptes , ich hab da noch was im Hinterkopf - wenn folgender Text drauf steht: Duplikat wegen Verlust des Orginals ..
ist das der richtige Wortlaut und muss man sich da wirklich so strikt dran halten??
Ansonsten bin ich der Meinung, dass ich es so wie ein Privatrezept behandeln muss oder??
Dankeeee
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