Guten Abend,
im Ravati-Skript steht es gäbe ein Selbstbedienungsverbot für ätzende Stoffe (C). Ich kann jedoch in der ChemVerbotsV keine entsprechende Stelle finden. Gleiches gilt für die Informations- und Aufzeichnungspflichten nach § 3 ChemVerbotsV.
Wäre nett wenn mir jemand bei dir Suche helfen könnte.
Gruß
Lukas
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