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Thema: Selbstbedienungsverbot bei ätzenden Stoffen

  1. #1
    Premium-User Avatar von Lukas Geisler
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    Selbstbedienungsverbot bei ätzenden Stoffen

    Guten Abend,

    im Ravati-Skript steht es gäbe ein Selbstbedienungsverbot für ätzende Stoffe (C). Ich kann jedoch in der ChemVerbotsV keine entsprechende Stelle finden. Gleiches gilt für die Informations- und Aufzeichnungspflichten nach § 3 ChemVerbotsV.
    Wäre nett wenn mir jemand bei dir Suche helfen könnte.


    Gruß
    Lukas

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Hallo Herr Geisler, ich habe Ihre Frage in den Chemikalien-Bereich verschoben. sie werden bald Antwort erhalten.
    Beste Grüße.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    170
    Es besteht grundsätzlich kein Selbstbedienungsverbot für ätzende Stoffe. Zahlreiche Reinigungsmittel (Fertigzubereitungen) mit ätzenden Eigenschaften sind auch ganz normal im Handel erhältlich.

    Je nach Stoff bzw. Zubereitung würde ich dies im Bereich Apotheke anders sehen und grundsätzlich auch solche Stoffe nur nach entsprechender Prüfung/Beratung abgeben.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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