"Unabhängig von obigem ist der Praktikant für die Dauer des Begleitenden Unterrichts, der verpflichtend zu besuchen ist und von den Apothekerkammern veranstaltet wird, unter Gehaltsfortzahlung freizustellen. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Praktikant tätig ist."
Soweit die Infos vom BPhD. Nun ist es ja in fast allen Apothekerkammern so, dass der PBU zwei Blöcken von jeweils zwei Wochen abgehalten wird. Nun werde ich mein PJ sehr wahrscheinlich im Ausland absolvieren und plane daher bei der BLAK die 4 Wochen an einem Stück zu absolvieren. Meiner Rechtsauffassung nach müsste ich trotzdem von meiner Apotheke für die kompletten 4 Wochen freigestellt werden bei Gehaltsfortzahlung. Klar ist, dass ich die Apotheke dann beim Bewerbungsgespräch darüber informieren würde etc aber auf irgendeinen Kuhhandel wie Verzicht auf eine Woche Urlaub o.Ä. müsste ich mich doch nicht einlassen, oder?
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