Hallo,
ich wollte einmal wissen wie die rechtliche Situation für den PJ begleitenden Unterricht ist, wenn man eine Hälfte des PJ im Ausland machen will?
Man muss ja dann die 4Wochen Unterricht innerhalb eines Halbjahres absolvieren.
Muss der Unterricht dann komplett in einem Bundesland stattfinden oder kann man den auch aufsplitten wenn das zeitlich passt? z.B. einen Teil in NRW und die andere Hälfte dann in Bayern.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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