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Thema: Meditonsin und Co

  1. #1
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    Meditonsin und Co

    Zitat Zitat von Julian Eisenbach
    Homöopathische AZM sind ja meistens vereinfacht zugelassen (registriert), dürfen dann aber keine Indikation angeben. Bei Meditonsin z.B. wird aber klar mit einer Indikation geworben
    Sehr geehrter Dr. Morck,
    ebenso auch bei z.B. Neurodoron (R) von Weleda( R) oder auch Euphrasia D3 Augentropfen von Weleda (R).

    Im Kammerunterricht haben wir auch besprochen, dass bei Homöopathika keine Indikation angegeben werden darf.
    Warum ist das hier trotzdem so?

    Christine Mann
    PiP

  2. #2
    Premium-User Avatar von André Pour Esmailiyeh
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    Bin mal so frei zu antworten

    Wenn homöopathische AM nach §38 AMG nur registriert sind dürfen sie keine Indikation angeben.
    Aber homöopathische AM können auch eine Zulassung nach §22 AMG haben,dann darf bzw. muß auch eine Indikation angegeben werden.
    Eine Zulassung ist halt nur teurer und aufwendiger.

    Für die Zulassung ist nicht zwingend eine klin. Studie erforderlich!
    AMG §22 (2) 3.:"die Ergebnisse der klinischen Prüfungen oder sonstigen ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Erprobung".

    Hinzu kommt AMG§ 22 (3): "An Stelle der Ergebnisse nach Absatz (2) Nr. 2 (Ergebnisse der pharmakologischen und toxikologischen Versuche) und 3 (s.o.) kann anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial vorgelegt werden, und zwar:
    1. bei einem Arzneimittel, dessen Wirkstoffe seit mindestens zehn Jahren in der Europäischen Union allgemein medizinisch oder tiermedizinisch verwendet wurden, deren Wirkungen und Nebenwirkungen bekannt und aus dem wissenschaftlichen Erkenntnismaterial ersichtlich sind
    und
    3. bei einem Arzneimittel, das eine neue Kombination bekannter Bestandteile ist, für diese Bestandteile; es kann jedoch auch für die Kombination als solche anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial vorgelegt werden, wenn die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels nach Zusammensetzung, Dosierung, Darreichungsform und Anwendungsgebieten auf Grund dieser Unterlagen bestimmbar sind."
    Sogenannte Literaturzulassung. (Bin aber nicht ganz sicher ob sich diese nicht nur auf Generika bezieht.)

    hoffe das war einigermaßen hilfreich
    grüße andré
    Geändert von André Pour Esmailiyeh (21.03.2011 um 23:12 Uhr)

  3. #3
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    Böse

    Hallo,

    soweit ich weiß bezieht sich das eben nicht nur auf Generika....!
    Deshalb ist auch soviel aus wissenschaftlicher Sicht schlichtweg Schrott "ZUGELASSEN"...
    ICh habe erst vor kurzem mal bei Medice wegen Studien zu Meditonsib angerufen in der MedWiss-Abteilung und ein paar leichte(!) Fragen gestellt und nach Wirksamkeitsstudien gebeten. Die Zuständige Mitarbeiterin wäre angeblich nicht da gewesen, wollte sich aber melden... / ICh habe bis heute noh KEINEN Anruf bekommen....

    Soviel zum Thema Wirksamkeit...!!

    BEste Grüße MAgnus

  4. #4
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    Hier ein Bildtest

  5. #5
    Premium-User Avatar von André Pour Esmailiyeh
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    Ja. Das gleiche Problem mit Lasseher (oder wie dieses neue Lavendelzeug heißt ).
    Und die Vertreterin schien garnicht zu wissen was ich von ihr wollte als ich bei der Studie(wenn man die so nennen will) und dem, in meinen Augen eher fragwürdigen, Wirkmechanismus aus dem "Infoheftchen" nachgehakt habe. Statt dessen gabs irgend so´nen Gratiscoupon für eine Internet"Fortbildung" zu dem Produkt.
    Traurig traurig!

    Als Badekugeln könnte ich mir die Dinger allerdings als tatsächlich Wirksam vorstellen. Das Baden entspannend und einschlaffördernd wirkt ist ja evidenz basiert nahezu erwiesen.
    Geändert von André Pour Esmailiyeh (26.03.2011 um 23:05 Uhr)

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