Liebes Ravati-Team,
die Prüfung der Rezeptursubstanzen erfolgt ja mit Reagenzien wie z.B. "Kaliumdichromat R" des Ph. Eur.
Von diesen Substanzen hat ja jede Apotheke nach alter Betriebsordnung einen kompletten Satz.
1. Frage: Diesen kann man nach neuer Appothekenbetriebsordnung jetzt auf die Substanzen beschränken die man wirklich braucht, oder?
2. Frage: Irgendwann ist ja auch mal was alle. Bei welchen Herstellern kann man dann diese R-Substanzen bestellen bzw. wer ist für sowas zertifiziert?
Vielen Dank schon im Voraus
Lesezeichen