Hallo liebe Freunde,
mir ist eine Rezeptur untergekommen, die nicht plausibel ist. (Clotrimazol und Salicylsäure mit Clobetasol in Isoprop.). Wir sollen davon auch noch einen ganzen Liter herstellen,was mir widerstrebt.
Ich habe Vorschläge ausgearbeitet, die Abhilfe schaffen würden und den Arzt angerufen. Leider besteht dieser trotz meiner Ausführungen auf die Rezeptur (ist von nem Hautarzt und die "machen das schon immer so"*k***tz*). Frage ist was nun?
Habe eine Plausibilität geschrieben und alles notiert. Die Laufzeit wollte ich auf eine Woche festlegen... Oder doch lieber die Rezeptur ablehnen?Gibt es eine rechtliche Grundlage, um eine Rezeptur abzulehnen? (ich bilde mir ein ja, weiß aber nicht mehr wo).
Vielen Dank im Vorraus!
A.Glathe
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