Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Kosmetikum in Rezeptur auf Kassenrezept

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    21.09.2013
    Beiträge
    19

    Kosmetikum in Rezeptur auf Kassenrezept

    Hallo!
    Wir haben eine Rezeptur: Salicylsäure 5% in Physiogel-Shampoo, verordnet auf einem Kassenrezept der DAK. Salben mit 5% Salicylsäure sind erstattungsfähig, gilt das auch für Shampoos??? Oder sollten wir uns die Rezeptur lieber von der Kundin bezahlen lassen? (Noch dazu, dass es kein selbst hergestelltes Shampoo ist, sondern ein nicht apothekenpflichtiges Produkt.)

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Claudia Schmidt

  2. #2
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Ort
    Baunatal
    Beiträge
    301
    Hallo,

    ich sehe da zwei Baustellen: zum einen haben wir - soweit ich weiß - bei Ersatzkassen keine Prüfpflicht auf Erstattungsfähigkeit, von daher könnte man die Rezeptur abrechnen.
    Zum anderen ist Physiogel kein Arzneimittel, sondern ein Kosmetikum. Die Überwachungsbehörden stufen das Produkt als Ausgangsstoff (für eine Rezeptur) ein. Damit unterliegt das Shampoo den Anforderungen der Qualitätsprüfung, d. h. Sie müssen vom Hersteller ein Analysenzertifikat anfordern und dessen Stimmigkeit überprüfen - gültiges Prüfzertifikat, dann Identitätsprüfung ausreichend - spätestens hier ist die Herstellung nicht mehr möglich! Im Übrigen gilt das für alle Rezepturen, also auch für privat in Auftrag gegebene, nicht nur für verordnete Rezepturen! D. h. Sie können es auch dann nicht herstellten, wenn die Kundin selbst zahlt!
    Blöde Situation - warum kann es denn keine Fertigprodukt sein wie z. B. Lygal Kopfwäsche?

    Grüße
    C. Wegener

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    21.09.2013
    Beiträge
    19
    Hallo Frau Wegener!
    Lygal Kopfwäsche ist auch ein nicht-apothekenpflichtiges Kosmetikum. Wir haben das Rezept mal beliefert, da laut OTC Ausnahmeliste "dermatologische Zubereitungen mit mind. 2 % Salicylsäure" bei Psoriasis erstattungsfähig sind; die Diagnose stand auf dem Rezept.
    Mit dem Kosmetikum als Grundlage haben Sie natürlich ganz recht - als Privatverordnung würde ich es trotzdem beliefern, da es sich nicht um eine "bedenkliche Rezeptur" handelt. Ansonsten habe ich schon befürchtet, dass wir damit nicht auf der sicheren Seite sind.
    Man hätte natürlich nach Rücksprache mit dem Arzt eine andere Grundlage verwenden können - wenn es noch mal vorkommt, werden wir das auch so handhaben, auch wenn die Patienten mit so etwas meisten nicht einverstanden sind.
    Grüße
    C.Schmidt

  4. #4
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Ort
    Baunatal
    Beiträge
    301
    Hallo, Frau Schmidt,

    ich sehe das doch etwas anders als Sie, denn wie schon angemerkt, die ApBetrO bezieht sich nicht allein auf den Verkehr mit der GKV und PKV, sondern auf den Apothekenbetrieb allgemein. Also sind - nach meiner Auffassung - auch an Rezepturen als Kundenwunsch die Vorgaben Plausibilität usw. zu stellen. Die Alternative mit der Lygal Kopfwäsche war auch nicht als erstattungsfähige Alternative gedacht, sondern als Möglichkeit, eine durch die Vorgaben der ApBetrO meines Erachtens nicht herstellbare Rezeptur zu ersetzen. Die Aufsichtsbehörden handhaben so etwas recht unterschiedlich...

    Grüße von Claudia zu Claudia

    C. Wegener

  5. #5
    Premium-User
    Registriert seit
    21.09.2013
    Beiträge
    19
    Hallo Frau Wegener!
    Ich weiß, dass natürlich die neue Apothekenbetriebsordnung sich auf alle Rezepturen bezieht Und zum Glück kommen solche Sachen bei uns nur noch ganz selten vor! Und um auf meine ursprüungliche Frage zurück zukommen: 1. Sollten solche Rezepturen nicht mehr hergestellt werden, da die Plausibilität nicht hinreichend nachgewiesen werden kann und 2. begeben wir uns in die Gefahr einen Beanstandung durch die Krankenkasse da keine anerkannte Rezepturgrundlage verwendet wurde. Meine Kolleginnen sind der Ansicht, dass wird schon bezahlt werden - wir werden sehen... in einem Jahr...
    Aber falls die Kundin noch mal mit so einem Rezept zu uns kommt, werde ich das besser nicht beliefern... (Auch noch eine gute Idee bei übermäßiger Verhornung ist noch Squamasol
    Kollegiale Grüße
    Claudia Schmidt-Soltau

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.327
    Hallo zusammen,

    hier möchte ich gar nicht mehr viel beitragen, denn m.E. -Frau Schmidt-, sind Ihre Fragen doch schon (von der geschätzten Kollegin Wegener) absolut korrekt beantwortet.

    Bitte also rechtlich immer differenzieren zwischen:
    1. verwaltungsrechtlichen (und damit öffentlich-rechtlichen) Vorschriften (diese gelten IMMER und haben definitiv NICHTS mit Geld zu tun)!!
    2. Solzialrechtlichen Vorschriften, bei denen es ausschließlich auf Leistungs- und Erstattungsansprüche ankommt (SGB V, Lieferverträge etc.).

    Mein Praxistipp:
    - rechtlich immer korrekt verhalten (falls nicht möglich - s.o. - --> Arzt Alternative vorschlagen)
    - Lieferverträge beachten (sind Kosmetika-VO in Rezepturen abgedeckt..? --> im Zweifel beim LAV anfragen!)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  7. #7
    Premium-User
    Registriert seit
    01.05.2012
    Beiträge
    22
    Liebe Kollegen und Kolleginnen,
    wie sieht es den aus mit RX Stoffen in Kosmetika? Ein Arzt verordnet immer wieder Cortison in Exipial U Lipolotion oder in Physiogel Creme. Und jedesmal weise ich die Rezeptur zurück,da ich der Meinung bin wir verstoßen dann gegen das AM- Gesetz.

  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo zusammen,

    Kosmetika in Rezepturen zu verwenden ist per se übrigens nicht verboten. Wichtig ist jedoch, dass Sie in der Rezeptur alle Ausgangsstoffe auf Identität prüfen müssen und wenn kein Prüfzertifikat verfügbar ist auch den Gehalt etc., denn die Ausgangsstoffe müssen eine bestimmte pharmazeutische Qualität aufweisen.

    Viele Kosmetika haben kein Prüfzertifikat, so dass Sie entweder das Ausgangskosmetikum aufwendig prüfen oder an ein Labor geben müssten.
    Siehe zum Vergleich ApBetrO § 11 "Ausgangsstoffe"

    Zu Ihrer Frage Frau Hamidi
    Zitat Zitat von Tahmina Hamidi Beitrag anzeigen
    Ein Arzt verordnet immer wieder Cortison in Exipial U Lipolotion oder in Physiogel Creme.
    Die Hersteller vieler Grundlagen bieten seit Aktualisierung der ApBetrO zum Teil sehr gute Hilfestellungen. Spirig liefert Ihnen hier folgendes:
    http://www.spirig-pharma.de/fachkrei...rale-rezeptur/ (einloggen mit docchek passwort)
    Dort finden Sie die entsprechenden Analysenzertifikate zum download (auch Excipial U Lipolotion, einfach die entsprechende Charge angeben)

    Desweiteren stehen auf der Website viele weitere Daten zur Verfügung, z.B. eine gute Übersichtstabelle, welcher Wirkstoff in welcher Konzentration mit welcher Spirig Grundlage kompatibel ist:
    http://www.spirig-pharma.de/fileadmi...bruar_2013.pdf

    Sie haben nicht genannt, welches Cortison Sie verarbeiten wollen. Für Bethamethason und Triamcinolonacetonid können Sie aus dieser Tabelle ersehen, dass die Herstellung plausibel ist und erhalten als Haltbarkeitsvorschlag 8 Wochen genannt.

    Zitat Zitat von Tahmina Hamidi Beitrag anzeigen
    Und jedesmal weise ich die Rezeptur zurück,da ich der Meinung bin wir verstoßen dann gegen das AM- Gesetz.
    Sie sehen also, dass die Rückweisung der Rezeptur absolut nicht gerechtfertigt ist.
    Wir sind die Experten. Der Gesetzgeber gibt uns große Verantwortung bei der Herstellung und Abgabe der Rezepturen. Andere Rezepte müssen wir aufgrund des Kontrahierungszwanges beliefern, bei den Rezepturen geben wir den Ton an.
    Wichtig finde ich hierbei jedoch, dass wir nicht blind alles ablehnen, nur weil wir uns nicht richtig informiert haben.
    Das ist jetzt nicht gegen Sie Frau Hamidi im einzelnen gerichtet, ich habe nur ihr Zitat verwendet. Meiner Kollegin und mir, die wir für die Plausis zuständig sind, geht es oft so, dass wir sehr viel Mühe in die Recherche stecken müssen. Da versteht der Kunde dann gar nicht, warum man die Rezeptur nicht in 10 min zusammen gepantscht hat.



    Beste Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (16.10.2013 um 09:36 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  9. #9
    Premium-User
    Registriert seit
    19.02.2014
    Beiträge
    8
    Sehr geehrte Frau Noah,
    ich möchte aus aktuellem Anlass gerne auf Ihren Beitrag vom 16.10.2013 zurückkommen. Letzte Woche haben eine Kollegin und ich ein Rezepturseminar besucht, auf dem wir auf die Problematik von Kosmetika in Rezepturen aufmerksam gemacht wurden. Wir haben häufig Pädiater-Rezepte mit Excipial U Lipolotio als Grundlage. In Ihrem Beitrag vom 16.10.2013 geben Sie einen Link zur Firma Spirig an, wo dazu Analysenzertifikate zu finden sind. Leider ist es aber nun so, dass dort keine aktuellen Chargen mehr eingestellt sind. Das deckt sich auch mit der Aussage der Referentin im Seminar, so dass wir die Rezepturen nicht mehr mit Excipial U Lipolotion herstellen dürfen. Können Sie mir eine sinnvolle, erlaubte Alternative vorschlagen ? Im NRF bin ich leider nicht fündig geworden. Die übrigen Rezepturbestandteile sind Glyerol 85% (10%) + Nachtkerzenöl (16 %).
    Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar
    MfG pinasemamma

  10. #10
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo pinasemamma,

    Zitat Zitat von pinasemamma Beitrag anzeigen
    In Ihrem Beitrag vom 16.10.2013 geben Sie einen Link zur Firma Spirig an, wo dazu Analysenzertifikate zu finden sind. Leider ist es aber nun so, dass dort keine aktuellen Chargen mehr eingestellt sind. Das deckt sich auch mit der Aussage der Referentin im Seminar, so dass wir die Rezepturen nicht mehr mit Excipial U Lipolotion herstellen dürfen.
    Vermutlich haben Sie sich verguckt, denn es sind auch aktuelle Chargen weiterhin abrufbar, Beispiel:
    http://www.spirig-pharma.de/fileadmi...00-ml_N168.pdf
    mit Haltbarkeit bis 11/2016.

    Sie geben am besten auf der Website von Spirig bereits oben in der Auswahl U Lipolotion ein, dann kommen nämlich nur diese und nicht andere Produkte gemischt. Weiterhin gibt es mehrere Seiten an Chargen, je weiter hinten, desto neuer. Bitte nochmals probieren, soweit ich das sehe, ist alles online erhältlich.

    Die Aussage der Referentin ist somit nicht korrekt. Eventuell hat sie sich auf andere Kosmetika bezogen, zu denen es kein Zertifikat gibt?
    Fragen Sie doch ggf per email noch einmal bei der Referentin nach, auf welche Rechtsgrundlage sie sich bezieht.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •