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Thema: Zuzahlung/Verordnung Arzneimittel in der Schwangerschaft

  1. #1
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    Zuzahlung/Verordnung Arzneimittel in der Schwangerschaft

    Hallo,

    Ich habe Fragen bezüglich Arzneimitteln in der Schwangerschaft:

    1.) Schwangere müssen wenn sie Arzneimittel aufgrund ihrer Schwangerschaft erhalten, keine Zahlung leisten. Wo ist das gesetzlich geregelt oder ist das "Kulanz der Krankenkassen"? Gilt dies nur für Verschreibungspflichtige Medikamente?

    2.) Laut Arzneimittelrichtlinie Anlage I kann Eisen bei schwerer Eisenmangelanämie verordnet werden, was ja bei Schwangeren gelegentlich auftritt. Wie ist diese Erkrankung definiert? Kann der Arzt demnach z.B. Ferro sanol ohne Zuzahlung für eine Schwangere mit Eisenmangel verordnen?

    Vielen Dank demjenigen, der mir ein wenig Licht ins Dunkel bringt ;-)

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Guten Abend Herr Böhm,
    gerne antworte ich Ihnen hierzu:

    1.) Schwangere müssen wenn sie Arzneimittel aufgrund ihrer Schwangerschaft erhalten, keine Zahlung leisten. Wo ist das gesetzlich geregelt oder ist das "Kulanz der Krankenkassen"? Gilt dies nur für Verschreibungspflichtige Medikamente?
    Genau genommen heißt es im SGB V: "§ 24e Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
    Die Versicherte hat während der Schwangerschaft und im Zusammenhang mit der Entbindung Anspruch auf Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. [...] bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung Anm.: entfällt die Zuzahlung u.a. (Originaltext: finden § 31 Absatz 3, § 32 Absatz 2, § 33 Absatz 8 und § 127 Absatz 4 keine Anwendung)."

    Dies gilt für Rx und Apothekenpflichtige, solange sie nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. Die in den Richtlinien I genannten Apothekenpflichtigen sind also selbstverständlich mit inbegriffen.

    2.) Laut Arzneimittelrichtlinie Anlage I kann Eisen bei schwerer Eisenmangelanämie verordnet werden, was ja bei Schwangeren gelegentlich auftritt. Wie ist diese Erkrankung definiert? Kann der Arzt demnach z.B. Ferro sanol ohne Zuzahlung für eine Schwangere mit Eisenmangel verordnen?
    ACHTUNG: Es heißt "[...] nur zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanämie"! Nix schwere... J
    Definition: http://de.wikipedia.org/wiki/Eisenma...e_und_Diagnose
    Die Absicherung bedeutet für mich durch Labor.

    Wenn die Kriterien also zutreffen und der Arzt es als Schwangerschaftsbeschwerde erkennt bzw. im Zusammenhang mit der Entbindung (siehe oben), dann kann er bei gesicherter Eisenmangelanämie das genannte Präparat auf GKV-Rezept verordnen und er ist dann angehalten, das Feld "Gebührenfrei" anzukreuzen (so steht es in der Vereinbarung über die Vordrucke für die Vertragsärztliche Versorgung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung).

    Nebenbei möchte ich hiermit noch auf unser neues Tax-ikon hinweisen, mit dem man auf die Schnelle eine knappe (Teil-)Antwort zu dieser Frage unter "Zuzahlung" hätte finden können: https://www.pharma4u.de/apotheker/da...n/tax-ikon-neu

    Nichts desto trotz freue ich mich natürlich über Ihre Frage und hoffe Ihnen der Dunkelheit etwas Licht entgegengesetzt zu haben...

    Kollegiale Grüße
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Moin,

    ich möchte mich hier mal kurz einklinken.

    Ich habe ein Rezept über Clexane 60mg in LThyroxin zu Lasten der BKK Pfalz.
    Das Rezept ist "geb. pfl." gekreuzelt.
    Nun hat meine Kollegin bei Clexane die Zuzahlung rausgenommen und als Begründung "Gravidität" angegeben. LThyrox allerdings normal geb. pflichtig gebucht. Ist das so korrekt, daß auf einem Rezept ein Medikament frei, das andere unfrei ist?

    Muß für Clexane noch eine Defekt- PZN mit Faktor aufgedruckt werden?

    Gruß,
    C. Stackmann

  4. #4
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo Herr Stackmann,

    Ist das so korrekt, daß auf einem Rezept ein Medikament frei, das andere unfrei ist?
    Meines Wissens nach ist dies nicht möglich. Es kann immer nur ein Status pro Verordnungsblatt geben. Die Praxis sollte die Präparate auf zwei unterschiedlichen Verordnungsblättern aufschreiben, um eine Retax zu vermeiden.

    Muß für Clexane noch eine Defekt- PZN mit Faktor aufgedruckt werden?
    Meine Suche hat keine 15/15-Importe ergeben, so dass bei Verordnung ohne Hinweis oder Nennung eines Imports kein "311"-Faktor angegeben werden muss.

    Beste Grüße
    OSch
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  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    ich stimme Oliver Scholle zu, was die Zuzahlung angeht. Es gibt nur einen Status pro Verordnungsblatt. Bei Schwangerschaft kann der Arzt das Rezept auf den Status gebührenfrei setzen, tut er dies nicht und ist der Status gebührenpflchtig, muss die Apotheke die Zuzahlung kassieren und kann das Rezept nicht selbstständig auf gebührenfrei ändern.

    Zur zweiten Frage mit der Defekt-PZN für nicht verfügbare Importe wäre noch zu klären, was genau verordnet wurde. Hat der Arzt eine produktneutrale Clexane-Verordnung ohne den Zusatz Sanofi ausgestellt, dann kann die GKV auf das preiswerteste Medikament (u.U. einen Import) retaxieren. Ist kein Import lieferbar und muss das Original abgegeben werden, bietet es sich daher auch abei produktneutralen Verordnungen an, die Defekt-PZN zu drucken (vereinfacht auch die Nachvollziehbarkeit bei evtl Retax).

    Beste Grüße und schönes Wochenende
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
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    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    Nun hat meine Kollegin bei Clexane die Zuzahlung rausgenommen und als Begründung "Gravidität" angegeben.
    Wer sagt Ihrer Kollegin, dass das Rezept nicht deswegen gebührenpflichtig war, weil die Frau eine Gerinnungsstörung hat und nun in der Schwangeschaft Clexane statt Marcumar gegeben wird?

    Dann wäre das Rezept eben unfrei, da die Erkrankung nicht in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht.

    Das selbe Phänomen findet man bei Insulin. Wer sagt dass die Frau nicht schon vor der Schwangerschaft Diabetikerin war?

    Oder schon vor der Schwangerschaft einen Eisenmagel hatte?

  7. #7
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    Hallo,

    ich habe auch noch eine Frage zur Verordnungsfähigkeit von bestimmten Arzneimitteln in der Schwangerschaft.
    Wir haben ein Rezept vorliegen über Vomex A REK. Vomex oder Dimenhydrinat ist nicht in der Richtlinie über verordnungsfähige OTC aufgeführt
    und ich habe nach intensiver Recherche auch noch keinen Anhaltspunkt gefunden, dass es in Ausnahmefällen, zum Beispiel in der Schwangerschaft; verordnet
    werden kann. Für mich heißt das die Patientin muss das Medikament selbst bezahlen?

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus! Beste Grüße und ein schönes Wochenende.

  8. #8
    Premium-User
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    Hallo Anisaldehyd,

    Ich würde sagen, dass die Patientin trotz Schwangerschaft das Medikament selber zahlen muss, da es ja nach Recherche nicht auf der Ausnahmenliste geführt ist.


    Zitat Zitat von Oliver Scholle, MSc Beitrag anzeigen
    Genau genommen heißt es im SGB V: "§ 24e Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
    Die Versicherte hat während der Schwangerschaft und im Zusammenhang mit der Entbindung Anspruch auf Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. [...] bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung Anm.: entfällt die Zuzahlung u.a. (Originaltext: finden § 31 Absatz 3, § 32 Absatz 2, § 33 Absatz 8 und § 127 Absatz 4 keine Anwendung)."

    Dies gilt für Rx und Apothekenpflichtige, solange sie nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. Die in den Richtlinien I genannten Apothekenpflichtigen sind also selbstverständlich mit inbegriffen.
    Wenn die Patientin das nicht glaubt, ihr einfach das quittierte Rezept mitgeben mit dem Hinweis, dass sie ja bei der Krankenkasse nachfragen kann, ob die es ihr erstatten.

    Mfg und schönes Wochenende

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