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Thema: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

  1. #1
    Premium-User
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    36

    Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

    Hallo!
    Nach meiner Elternzeit kann mein Vertrag nicht so fortgeführt werden wie er vorher war, aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Apo. Wenn ich einem Auflösungsvertrag mit Abfindung zustimmen sollte, was sollte dadrin stehen und in welcher Höhe ist eine Abfindung gerechtfertigt?
    Gibt es eine andere Lösung?
    Vielen Dank

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    132
    Hallo,
    wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, droht eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. Hierdurch werden normalerweise 12 Wochen keine Leistungen gewährt und die Gesamtdauer des ALG-Bezugs um min. 1/4 der Anspruchsdauer gekürzt. Daher den Aufhebungsvertrag vor Unterschrift mit der Agentur für Arbeit absprechen.
    Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Natürlich steht Ihnen ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu den ursprünglichen Arbeitsbedingungen erst einmal zu. Wenn Sie gleichwohl in eine Beendigung per Aufhebungsvertrag einwilligen, ersparen Sie Ihrem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung nach der Elternzeit. Hierfür kann als Ausgleich eine Abfindung verhandelt werden.
    Vorsicht ist noch bei Ausgleichsklauseln geboten. Häufig werden diese in Aufhebungsverträgen vereinbart und heben alle gegenseitigen Ansprüche auf. Dies können Sie nur unterzeichnen, wenn Sie keine Ansprüche mehr gegen Ihren Arbeitgeber haben.
    Weiterhin können eventuelle Urlaubsansprüche, das Zeugnis, zurückzugebende Arbeitsmittel und Schlüssel in dem Vertrag geregelt werden.

    Ich empfehle vor Unterschrift eines Aufhebungsvertrages die Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

    Alternativen zu dem Aufhebungsvertrag könnten nur die Weiterbeschäftigung, eventuell zu reduzierter Stundenzahl sein. Oder eben die Kündigung durch den Arbeitgeber.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Hassel
    Geändert von Martin Hassel (30.09.2013 um 14:23 Uhr)
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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