Wenn es so wäre (wie bellisperennis vermutet) fände ich das auch zu wenig..! War es so Maike..? Kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn es so wäre (wie bellisperennis vermutet) fände ich das auch zu wenig..! War es so Maike..? Kann ich mir nicht vorstellen.
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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Schönen Sonntag Abend zusammen,
Im ersten Schreiben der Kammer wurde uns ohne Nennung des Namens des Altenheimbewohners vorgeworfen, wir würden BtM auf alleinige Faxanfrage nicht ausliefern. Daher meine anfängliche Frage nach der rechtlichen Lage.
Erst nach der Stellungnahme meines Chefs wurde ihm im zweiten Schreiben genannt, um welchen Bewohner und um welche Verordnung es eigentlich geht. Ich denke nicht, dass meine Kollegin sowie mein Chef, die die Altenheimversorgung betreuen, mit den Schultern gezuckt haben.
Ich weiß nicht, ob die involvierten Kollegen im Juni das Altenheim informiert haben oder nicht. Die Ärzte sind bei uns im Ort zumindest Freitag ab etwa 12 Uhr nicht mehr zu erreichen.
Es bleibt nur zum Wohle der Patienten folgendes festzuhalten:
Es ist sicherlich wünschenswert, auf ein Irrläuferfax, dass fälschlicherweise an die Apotheke ging, obwohl die Bewohnerin und die Angehörige explizit und schrifltlich keine Belieferung durch die Apotheke gewünscht haben, hinzuweisen.
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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