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Thema: Kammer bittet um Stellungnahme, da BtM nicht abgegeben

  1. #1
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Kammer bittet um Stellungnahme, da BtM nicht abgegeben

    Hallo liebe Kollegen,
    die Apothekerkammer Hessen bittet unsere Apotheke um Stellungnahme, weil wir ein BtM für einen Altenheimbewohner nicht auf Faxanfrage der verschreibenden Ärztin abgegeben haben und sich ein Angehöriger nun bei der Kammer beschwert hat.

    Nach §13 BtMG gilt: "Die nach Absatz 1 verschriebenen BtM dürfen nur im Rahmen des Betriebes einer Apotheke und gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben werden". Das heißt doch, dass eine fernmündliche Bestellung nicht beliefert werden darf.Wir fragen uns nun natürlich, was die Kammer denn von uns hören möchte, da diese §13 doch kennen sollten.

    Was sagen Sie, liebe Kollegen?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    Sie haben rechtlich korrekt gehandelt.
    Neben 13 BtM-Gesetz können Sie auch § 1, Bas. 2 BtMVV zitieren.
    "(2) Betäubungsmittel für einen Patienten oder ein Tier und für den Praxisbedarf eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes dürfen nur nach Vorlage eines ausgefertigten Betäubungsmittelrezeptes (Verschreibung), für den Stationsbedarf, den Notfallbedarf nach § 5c und den Rettungsdienstbedarf nach § 6 Absatz 1 nur nach Vorlage eines ausgefertigten Betäubungsmittelanforderungsscheines (Verschreibung für den Stationsbedarf, den Notfallbedarf und den Rettungsdienstbedarf), abgegeben werden."

    Ein Fax ist gem. herrschender Rechtsaufassung KEIN Vorliegen einer rechtsgültigen Verschreibung, sondern eine fernnachrichtliche Information.
    Das das verwaltungsrechtlich etwas anderes ist, beweist auch schon die normale Verschreibungs-VO die sich diesem Thema ausdrücklich widmet.

    Dort kann bei der Belieferung von KH durch KH-versorgende Apotheken (ausnahmsweise) auch ein Fax als rechtsgültige Verschreibung akzeptiert werden (§ 2 Abs. 10).

    Prxisgerecht kann argumentiert werden, dass bei einem Fax nicht die Echtheit der Verordnung überprüft werden kann. Nicht umsonst(!) ht mn neue Sicherheitsmerkmale (inkl. UV-Licht-Kontrolle) auf dem Formular angebracht!

    Ich würde Ihnen dennoch empfehlen der Bitte der Kammer nachzukommen.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo,
    Ich war mir hierbei auch 100%ig sicher und freue mich umso mehr über die Bestätigung. Vielen Dank.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
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    Lol, habe erstmal das "nicht" überlesen, und da hat es viel mehr Sinn gemacht!

    Vielleicht hätte man das nach Rücksprache als Notfallverschreibung akzeptieren können? Bleibt die fehlende Originalunterschrift. Wurde denn mit der Praxis Rücksprache gehalten und über Alternativen im Sinne des Patienten und seiner AM-Versorgung geredet?

    Eigentlich hätte ich an dieser Stelle einen Orden der Kammer für Ihre Apotheke erwartet, ganz ohne Ironie. Was war das Argument von Angehörigem und Praxis? Die anderen Apotheken machen das auch?

    Halten Sie uns auf dem Laufenden, wie die Geschichte weitergeht?

    Lg
    Isoprop

  5. #5
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    Mich würde ja auch sehr interessieren, warum die Kammer überhaupt um eine Stellungnahme bittet und auf die Beschwerde nicht einfach direkt mit den entprechenden gesetzlichen Bestimmungen reagiert. Zusammen mit dem Hinweis, die Apotheke habe sich absolut korrekt verhalten.

    Ich hoffe doch sehr, dass die Stellungnahme nun nur noch ein internes Vorgehen aus Interesse ist, und nicht auch noch dem Beschwerenden mitgeteilt wurde, man würde "die Apotheke um eine Stellungnahme" bitten, was impliziert dass die Apotheke nicht doch falsch gehandelt haben könnte.

    Ist der Kammer bereits bekannt, dass nur ein Fax vorlag? Oder bezieht sich die Nachfrage auf die Nichtabgabe eines BTMs, und die Information war zunächst nur einmal für uns?
    Geändert von bellisperennis (26.09.2013 um 12:48 Uhr)

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    ich werde berichten, wenn ich neues weiß. Mein Chef wird nun erst einmal auf §13 BtMG sowie § 1 BtMVV hinweisen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    und zeig ihm doch bitte auch diese Diskussion... :-)
    Feedback wie die Sache weitergeht, fände ich auch interessant. Die Kammer hat (offensichtlich) zumindest Zweifel an der Korrektheit des Vorgehens der Apotheke. Ich vermute aber, dass die Klarstellung die Sache bereinigt (und auch der Kammer argumentativ hilft).
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo liebe Kollegen,

    die Sache geht weiter und ist nun deutlich komplexer.

    Die Kammer hat geantwortet, dass es richtig ist, dass BtMs nur nach Vorlage eines ausgefertigten BtM-Rezeptes abgegeben werden dürfen und bestätigt, dass die Ärztin dieses auch tatsächlich nur gefaxt hatte.

    Bemängelt wird nun noch folgendes (wofür ich kurz ausholen muss): Die Einverständniserklärung der Übernahme der Arzneimittelversorgung durch unsere Apotheke wurde durch die Angehörigen und die Patientin im März 2013 schriftlich widerrufen. Als Ende Juni ein Fax jedoch kein Original von der Ärztin kam, wurde von der Apotheke wie durch die Angehörigen/ Bewohnerin gewünscht kein BtM ausgegeben.

    Montags wurde bei uns nachgefragt, warum kein BtM geliefert wurde und wir erteilten die Auskunft, dass keine Belieferung gewünscht wurde (da Vertrag widerrufen wurde).

    Nun, Wochen später, hat sich die Angehörige bei der Apothekerkammer beschwert.

    Nachdem wir nun Stellung genommen und auf §13 BtMG sowie § 1 BtMVV verwiesen haben, hat die Kammer erneut ein Schreiben aufgesetzt, in dem sie uns zwar Recht gibt, dass eine BtM-Belieferung auf ein Fax nicht erfolgen darf, bemängelt aber: "Ein sorgfältiger Apotheker hätte die Faxverschreibung nicht ignoriert, sondern hätte zumindest diesen entsprechenden Stellen mitgeteilt, dass durch ihn keine Belieferung erfolge."

    Gut, darüber kann man streiten, zusätzlich setzt die Kammer erneut Frist für eine Stellungnahme. Wir finden es sehr unfair, dass unsere Kammer uns hier in den Rücken fällt, da wir absolut gesetzeskonform gehandelt haben (kein Rezept und Versorgungsvertrag schriftlich widerrufen).

    Was ist eure Meinung dazu?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  9. #9
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo an alle Interessierten,

    aktueller Stand:
    Mein Chef hat erneut mit der Justiziarin der Kammer telefoniert. Am Telefon war die Dame nicht mehr so streng wie in Ihrem Schreiben und versicherte meinem Chef, er müsse nun doch keine Stellungnahme abgeben und der Fall wäre plötzlich erledigt.
    Sehr erstaunlich, da der Tenor im neueren zweiseitigen Schreiben anders war.

    Man gebe uns absolut Recht, dass eine Abgabe eines BtM nicht auf ein Fax erfolgen dürfe und dass wir zudem nicht in der Pflicht stünden, da der Versorgungsvertrag durch Tochter und Bewohnerin schriftlich widerrufen wurde.

    Die Justiziarin erzählte meinem Chef, dass die Tochter der Bewohnerin selbst Apothekerin sei und sich daher an die Kammer gewandt habe.
    Scheint keine sehr nette Kollegin zu sein, die sich zum einen absolut nicht mit den Gesetzmäßigkeiten (BtM- und HeimG) auskennt und zudem nicht besonders kollegial ist.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  10. #10
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    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Kollegen,

    di "Ein sorgfältiger Apotheker hätte die Faxverschreibung nicht ignoriert, sondern hätte zumindest diesen entsprechenden Stellen mitgeteilt, dass durch ihn keine Belieferung erfolge."

    Gut, darüber kann man streiten
    Was das angeht teile ich aber absolut die Meinung der Kammer. Dass das Fax nicht einfach ignoriert wurde, sondern eine Kommunikation mit Heim, Arzt oder Angehörigen erfolgte.... nun, davon bin ich ohne explizite Erwähnung einfach ausgegangen.

    Oder verstehe ich das falsch?

    So wie es nun hier steht macht es nämlich den Anschein, als habe jemand ein Fax über ein Schmerzmittel für einen alten Menschen im Fax gefunden, mit den Schultern gezuckt (geht ja nicht) und sei zum Tagesgeschäft übergegangen. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen.

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