Hallo!
wir sind eine Apotheke in Berlin und stellen häufiger für Arztpraxen Rezepturen für deren Sprechstundenbedarf her.
Da sich unser Computerprogramm geändert hat, müssen wir für die Taxation die Preise neuerdings selbst eingeben.
Unsere Frage wäre: Wie sind die Gefäße zu taxieren? Dürfen sie für den Sprechstundenbedarf taxiert werden und wenn ja, wie? Wir haben im konkreten Fall ein genehmigtes Rezept von der Krankenkasse mit Gefäßtaxation! Wo findet sich eine verbindliche Rechtsgrundlage?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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