Hallo ,
vielleicht wurde ja die Frage schon mal gestellt, aber ich konnte leider keinen passenden Beitrag dazu finden. Wir haben eine Verordung mit Rezeptur bekommen, in der die Konzentration der Salicylsäure-Verreibung (50%) überdosiert ist, erlaubt ist bis 20 % (es gibt auch NRF Rezeptur), in unsere Rezeptur soll aber die Menge der Salicylsäure 25 % sein. Wir haben auch schon Rücksprache mit dem Arzt gehalten, und er möchte das ausdrücklich so hoch doesiert haben. Meine Frage nun ist, ob wir die Rezpetur trotz Überschreiten der Richtkonzentration bedenkenlos anfertigen dürfen und was ich auf dem Rezept vermerken soll, damit es zu keine Retaxation kommt.
Herzlichen Dank!
Viele Grüsse
D. Kehayova
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