Hallo!
Da ich kein Thema Rezeptur o.ä. gefunden habe, stelle ich die Frage hier:
Wir müssen Propyl-4-hydroxybenzoat und Methyl-4-hydroxybenzoat auf Identität prüfen.
Laut Ph. Eur. 7 muss man Schmelpunkt und IR oder Schmelzpunkt und DC machen. Da IR in der Apo nicht möglich ist, also DC. Aber da ist das Problem: als Referenzsubstanz wird Ethyl-4-hydroxybenzoat gebraucht, das gibt es aber nur im Gebinde mit 25 kg!
Laut "Apothekengerechte Prüfvorschriften" muss man Schmelpunkt, DC und zwei nasschemische Nachweise machen, für die man aber u.a. Quecksilber braucht.
Laut DAC, alternative Identifizierung ist nur Schmelzpunkt und Mischschmelzpunkt zu machen.
Aber nur Schmelzpunkt reicht doch normalerweise zur Identität nicht aus und unser Amtsapotheker ist seeeehr genau.
Ich hoffe, hier kann mir jemand einen Tip geben, was wir machen sollen.
Danke!!!
Noch eine generelle Frage: wenn man eine Substanz neu an Lager nimmt, hat man ja in der Regel noch keine Referenzsubstanz, die man für den Mischschmelzpunkt oder eine DC braucht. Was macht man denn da offiziell?
Lesezeichen