Guten Abend,
im Zuge meiner Recherche bin ich auf ein Problem bezüglich Erythromycin-Rezepturen gestoßen.
Lt. NRF 11.77 wird Citronensäure 0,5% zur ph-Wert Stabilisierung zugesetzt. Wenn ich diesen Sachverhalt auf eine Individualrezeptur anwende, dann stellt sich mir die Frage in welcher Menge ich Citronensäure zusetzten muss?
2. Frage: Wenn ich Wasser (hier: Citronensäurelösung) in ein bereits konserviertes System einbringe, muss man die entsprechende Konservierungsmittelkonzentration angleichen.
z.B. Basiscreme DAC, Propylenglycol (20% auf die Wasserphase)
Wenn dem so ist, verstehe ich die Rechnung lt. NRF 11.77 nicht:
Hier steht für 0,5% Erythromycin:
Wasserzusatz 36,5g+Citronensäurelösung 3,0 = 39,5g Wasserphase erhöht --> Zusatz Propylenglycol 10,0g, das entspricht nicht 20% bzgl. der Wasserphase...oder habe ich hier etwas übersehen bzw. falsch verstanden?
Vielen Dank für Eure Hilfe bereits im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Sandra
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