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Thema: Erythromycin Rezeptur

  1. #1
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    Erythromycin Rezeptur

    Guten Abend,

    im Zuge meiner Recherche bin ich auf ein Problem bezüglich Erythromycin-Rezepturen gestoßen.
    Lt. NRF 11.77 wird Citronensäure 0,5% zur ph-Wert Stabilisierung zugesetzt. Wenn ich diesen Sachverhalt auf eine Individualrezeptur anwende, dann stellt sich mir die Frage in welcher Menge ich Citronensäure zusetzten muss?

    2. Frage: Wenn ich Wasser (hier: Citronensäurelösung) in ein bereits konserviertes System einbringe, muss man die entsprechende Konservierungsmittelkonzentration angleichen.

    z.B. Basiscreme DAC, Propylenglycol (20% auf die Wasserphase)
    Wenn dem so ist, verstehe ich die Rechnung lt. NRF 11.77 nicht:
    Hier steht für 0,5% Erythromycin:
    Wasserzusatz 36,5g+Citronensäurelösung 3,0 = 39,5g Wasserphase erhöht --> Zusatz Propylenglycol 10,0g, das entspricht nicht 20% bzgl. der Wasserphase...oder habe ich hier etwas übersehen bzw. falsch verstanden?

    Vielen Dank für Eure Hilfe bereits im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    Sandra
    Geändert von sandra84 (18.08.2013 um 20:11 Uhr)

  2. #2
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    Guten Tag,

    die Menge der benötigten Citronensäure-Lsg. in Individualrezepturen ist abhängig vom pH-Wert, d. h. Sie müssen VOR Zugabe pH messen, dann in kleinsten Menge Säurelsg dazugeben und wieder messen... Optimum für Eryhtromycin (als Einzelwirkstoff) ist pH 8,5

    zur zweiten Frage: ist die Frage, ob das Propylenglykol hier nur als Konservierungsmittel dient oder auch als Konsistenzgeber / Feuchthaltemittel, etc. Wäre es nur Konservierungsmittel, ist die Dosierung tatsächlich zu hoch.

    Grüße

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Guten Tag,

    eine pauschale Angabe zu pH-regulierenden Zusätzen zu Erythromycinhaltigen Rezepturen kann man nicht machen. Der pH-Wert der Grundlage ist dabei genauso entscheidend, wie der Einfluss eventuell enthaltener übriger Substanzen. Bei frei in der ärztlichen Verordnung komponierten Rezepturen ist die Stabilität von Erythromycin daher nur schwer zu gewährleisten. Es sollten deshalb bevorzugt Erythromycin-Rezepturen hergestellt werden, die entweder geprüft oder in den Bestandteilen überschaubar sind und daher eine ausreichende Stabilität erwarten lassen. Die Rezepturen sind in der Apotheke daraufhin zu beurteilen, ob aufgrund ihrer Zusammensetzung ein sowohl für die antimikrobielle Wirkung als auch für die chemische Haltbarkeit günstiger, schwach basischer pH-Bereich zu erwarten ist. Die apparativen Möglichkeiten der Apotheke beschränken sich hierbei meist auf relativ ungenaue Bestimmungen mit pH-Indikatorpapieren oder -stäbchen.

    Erythromycin reagiert in wässriger Lösung deutlich basisch, so dass Zubereitungen ohne weitere Puffer- oder pH-aktive-Substanzen Werte bis pH 10,5 erreichen (z. B. Basiscreme DAC). Daher wird bei dieser Grundlage der pH-Wert mit Citronensäure auf pH 8-8,5 eingestellt. Bei Grundlagen, die von sich aus einen niedrigeren pH-Wert haben, kann hingegen ein Trometamol-Zusatz nötig sein.

    Zu Ihrer Frage bezüglich der Propylenglycol-Menge. Der Anteil an Propylenglycol zählt mit zur wässrigen Phase. Es werden 36,5g Wasser, 3,0g Citronensäurelösung und 10g Propylenglycol hinzugegeben. Das macht eine Wasserphase von 49,5 g mit einer Propylenglycol-Konzentration von ca. 20%. Bei der vierprozentigen Erythromycin-Creme sind es 21%. Aus Vereinfachungsgründen werden 10% Propylenglycol hinzugegeben. Die Konzentration muss mindestens 20% bezogen auf die Wasserphase sein. sie kann natürlich auch höher sein, wenn z. B. die Löslichkeit von Stoffen dadurch verbessert wird.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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