Hallo!
Mal wieder eine Frage aus dem Rezepte-Chaos...
Bei einer Verordnung der "Pille" nach §24a SGB V, muss der Vermerk vom Arzt "Verordnung nach §24a" zwingend auf dem Rezept stehen?
So wie ich das sehe, stehen wir ja nicht in der Beweispflicht, oder? (Natürlich würde ich dennoch Rücksprache mit der Praxis halten, sollte die Patientin älter als 20 sein)
Vielen Dank im Voraus!
M. Hermes
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