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Thema: 73,3 Importe auf Vorrat bei Lieferengpass

  1. #1
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    73,3 Importe auf Vorrat bei Lieferengpass

    Wäre es grundsätzlich denkbar, eine größere Menge eines 73,3 Imports einzuführen, wenn der in identische D zugelassene Wirkstoff in D nicht verfügbar ist? Z.B. mit einem Schreiben des verschreibenden Arztes dass er es täglich mehrfach verschreibt?

    Wie sieht es in so einem Fall mit der Erstattung aus? Das betreffende AM ist ím Ursprungsland nicht verschreibungspflichtig, in D aber schon.

    Wie könnte man die Situation anderweitig lösen?

  2. #2
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    §73: (3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Fertigarzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und nicht zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen, nach § 21a genehmigt, registriert oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, wenn

    1.
    sie von Apotheken auf vorliegende Bestellung einzelner Personen in geringer Menge bestellt und von diesen Apotheken im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis abgegeben werden,
    Von daher: Vorratshaltung nicht erlaubt - manche Importeure verlangen auch eine Kopie des Rezepts zur Bestellung. Welches AM ist denn überhaupt betroffen, gibts keine Alternativen?
    Mit der Erstattung durch GKV wäre ich ausgesprochen vorsichtig; Regelung bei der VdeK: Vorabgenehmigung, d. h. der PATIENT muß vorher zur KK und sich eine Genehmigung einholen. Sie übernehmen als importierender Apotheker im Übrigen auch eine Menge Verantwortung, nicht nur der Arzt!

    Grüße

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    im Prinzip hat Frau Wegener recht.
    Allerdings halte ich in der Folge für eine Einzelfallbetrachung.
    Dort steht "in geringer Menge" und NICHT "nicht auf Vorrat" oder "nicht an Lager".
    In solchen Fällen gewährt der Gesetzgeber in engen Grenzen (in denen man es nicht übertreiben darf) ein wenig Spielraum.
    Siehe auch: https://www.pharma4u.de/forum/showth...-Homviotensin)

    Außerdem würde ich Ihnen empfehlen, das Wort "Import" hier mal in die Suchfunktion einzugeben. Das ist sehr informativ

    Mit besten Grüßen
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  4. #4
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    Hallo, Herr Kollege,

    ich hänge Ihnen mal den Link mit der Stellungnahme des RP Darmstadt (Aufsichtsbehörde für Hessen) dazu an - interessant sind Punkt 3 und 4 hinsichtlich Ihrer Fragestellung http://http://www.rp-darmstadt.hesse...485fa629168d68, rechte Spalte: Einzeleinfuhr
    Hoffe, der Link funktioniert

  5. #5
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    Hallo, Herr Kollege,

    ich hänge Ihnen mal den Link mit der Stellungnahme des RP Darmstadt (Aufsichtsbehörde für Hessen) dazu an - interessant sind Punkt 3 und 4 hinsichtlich Ihrer Fragestellung: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ir...485fa629168d68 , dann rechte Seite, "Einzelimport" oder dieser Link direkt zum Download: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ir...222222222,true

    Hoffe, der Link funktioniert

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