Hallo,
ich habe eine Frage zur Kennzeichnung von Rezepturen.
Nach § 14 der ApBetrO ist der Name des Patiente auf einem Rezepturetikett empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
Desweiteren müssen doch alle verwendeten Hilfstoffen deklariert werden, auch bei Verwendung von FAM in der Rezeptur. (Angabe aller Inhaltsstoffe müssen dann auf das Etikett bzw extra Etikett)
Mein Dozent gab mir nur folgende Antwort auf die Frage.
Je nach Aufsichtsbehörde fällt die Auskunft/Ansicht völlig unterschiedlich aus.
Angaben zum Patienten und zu Hilfsstoffen nach Art und Menge werden unter Hinweis "Vermeidung von Verwechselungen" gefordert, obwohl nicht explizit im Text beschrieben.
Nun würde ich gerne wissen wie das zu handhaben ist, denn meiner Meinung nach ist es relativ eindeutig in der ApBetrO geregelt.
Danke für die Antwort.
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