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Thema: Angaben auf Rezept

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Angaben auf Rezept

    Hallo liebe Forummanager,

    ich habe hier ein Rezept wo als Arztbezeichnung nur "Facharzt" steht. Nachdem ich mit der Praxis telefoniert hatte, habe ich festgestellt, dass es sich um eine Zahnarztpraxis handelt.
    Auch das ist auf dem Rezept nicht vermerkt.

    Darf ich das selber nachtragen? Reicht die Angabe "Facharzt"?

    Dak und Gruß,
    C. Stackmann

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo,

    ich finde den Fall seltsam. Ein Zahnarzt ist ja eben kein "Arzt" im Sinne von "darf alles verordnen". Hat sich da einfach jemand verschrieben auf dem Rezept?
    Ob die Angabe "Facharzt" reicht? Hm, mir würde sie reichen, aber mit dem Hintergrund, dass es gar kein "richtiger Arzt" ist? Nö. Aber auf die Expertenmeinung bin ich auch gespannt! ;-)

    Ich habe leider keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :-D
    isoprop

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    in der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist zu den Angaben des Verschreibenden nur aufgeführt:
    Name, Berufsbezeichnung und Anschrift.
    Die genaue Identifikation des Arztes erfolgt über die Betriebsstättennummer sowie die lebenslange Arztnummer, die ebenfalls auf dem Rezept aufzubringen sind.
    Nätürlich macht es je nach verordnetem Arzneimittel einen Unterschied, ob ein Zahnarzt oder ein Arzt die Verschreibung ausgestellt hat, aber dafür reicht in meinen Augen die telefonische Rückfrage aus. Ein Nachtrag ist in meinen Augen nicht erforderlich.
    Als Erklärung für die Bezeichnung "Facharzt" könnte ich mir vorstellen, dass hier vom Computer einfach nach "Facharzt" abgeschnitten und der Rest nicht mehr gedruckt wurde.
    Vielleicht kann Herr Scholle als Moderator noch zusätzliche Informationen geben. Ich werde ihm das Problem weiterleiten.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo zusammen,

    dann bin ich erstmal beruhigt. Durch die Betriebsstätten- und Arztnumme sollte für die Kassen die Art des Arztes ersichtlich sein.
    Und wenn man sich telephonisch der Art des Arztes versichert, sollte das m.E. auch reichen.

    Dank und Gruß, C. Stackmann

  5. #5
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo zusammen,

    es stellt sich die Frage, wie "Berufsbezeichnung" und "Facharzt" zu definieren sind.

    Aus der Musterweiterbildungsordnung für Zahnärzte geht hervor, dass die Berufsbezeichnung "Zahnarzt" selber ist.
    Den "Facharzt" könnte man auch mit "Gebietsarzt" gleichsetzen und stellt sowohl von Seiten der Ärzte- als auch der Zahnärzte-Kammern eine Bezeichnung dar, welche nach erfolgreicher Absolvierung einer Weiterbildung auf einem bestimmten Gebiet geführt werden darf, z.B. Facharzt für Augenheilkunde oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.

    Meiner Meinung nach ist die in der AMVV erwähnte "Berufsbezeichnung" also entweder "(Fach-)Arzt" oder "(Fach-)Zahnarzt".
    Dies wird zusätzlich aus den Konsequenzen zur ordnungsgemäßen Belieferung eines GKV-Rezeptes deutlich:
    - Bei Zahnärzten darf die LANR fehlen. Bzw. muss, da Zahnärzte eigentlich gar keine lebenslange Arztnummer erhalten (war auf dem Rezept eine vorhanden?)!
    - Zahnärzte dürfen in bestimmten Fällen keine Kassenrezepte ausstellen
    - die BtMVV unterscheidet im Hinblick auf das zulässige Verordnungsspektrum zwischen "Arzt" und "Zahnarzt"

    Folglich würde ich also fordern, dass zumindest "Fachzahnarzt" auf der Verordnung sichtbar sein sollte.

    Die Frage ist, ob eine Heilung nach Rücksprache und Vermerk gestattet ist? Um das Retaxrisiko so gering wie möglich zu halten würde ich empfehlen, die Änderung durch die Arztpraxis vornehmen und gegenzeichnen zu lassen. Die Arzneiversorgungsverträge sehen meines Erachtens nicht vor, dass Angaben des Arztstempels bzw. des Aufdruckes durch die Apotheke heilbar sind. Um die Meinung von Frau Schröder zu unterstützen könnte man sich rein mit einem Zusatz "n.R. Zahnarzt" behelfen, ohne konkret eine Heilung der Angaben, die durch die Praxis gedruckt wurden, vorzunehmen.

    Hierbei möchte ich Anmerken, dass ich bei der Argumentation bewusst sehr pingelig vorgegangen bin

    Viele Grüße

    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  6. #6
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Herr Scholle,

    die Lebenslange Arztnummer war nicht vorhanden, daher schon ein Hinweios auf "Zahnarzt".

    Sollte es eine Retax geben, werde ich das hier mal posten.

    Gruß und schöne Woche noch,
    C. Stackmann

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