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Thema: Rezept Arbeitsunfall Notdienst

  1. #1
    Premium-User
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    Rezept Arbeitsunfall Notdienst

    Hallo,

    habe im Notdienst ein Rezept von einer Uniklinik bekommen. Als Kostenträger ist eingetragen : Sonstige. Unfall und Arbeitsunfall sind angekreuzt. Unfalltag und Unfallbetrieb sind auch eingetragen. Außerdem ist auf dem Rezept ein Stempel mit dem Aufdruck: Notfallversorgung. Kann das Rezept so eingereicht werden oder muß ich mich jetzt um die korrekte Angabe der Berufsgenossenschaft kümmern?

    Vielen Dank im vorraus.

    Birgit Seher

  2. #2
    Premium-User Avatar von dude
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    Die muss drauf stehen!

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,
    der Meinung von Dude kann ich mich nur anschließen. Die Angabe der zuständigen BG oder Unfallversicherung ist erforderlich, um eine korrekte Kostenabrechnung zu gewährleisten. Diese dürfte recht einfach beim Arzt zu erfragen sein, denn der muss ja auch abrechnen....

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  4. #4
    Premium-User
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    Nur fürs Protokoll:

    Laut LAK Hessen kann die fehlende BG nicht "geheilt" werden, in der Theorie würde der Anruf beim Arzt nicht ausreichen.

    Mir ist allerdings kein Fall bekannt, in dem das mal retaxiert wurde Zu gerne werden die BGs ja auch von den Arzthelferinen von Hand eingefügt

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