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Thema: Abgabe von Diethylether

  1. #1
    Premium-User
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    Abgabe von Diethylether

    Hallo,

    ein Kunde möchte bei uns in der Apotheke 100 - 250 ml Ether kaufen. Ich habe in der ChemVerbotsV nirgendwo finden können, dass man Ether an Endverbraucher nicht abgeben darf. Trotzdem möchte ich fragen, ob das in Ordnung ist und was ich bei der Abgabe beachten muss. Es handelt sich immerhin um ein hochentzündliches Stoff. Er ist ein Stammkunde von uns und der Verwendungszweck wurde mir auch genannt - Präparieren von Fliegen in Reagenzgläser. Muss ich die Abgabe im ''Gefahrstoffbuch'' aufzeichnen, oder ist das wirklich nur bei giftige/ sehr giftige Stoffe notwendig.

    Vielen Dank.

    Mfg
    D.K.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Diethylether gehört zu den im Grundstoffüberwachungsgesetz genannten Stoffen, da er bei der Herstellung von Drogen verwendet wird. Die maßgeblichen Mengenschwellen werden hier aber bei weitem nicht erreicht. Der vorgesehene Verwendungszweck (wahrscheinlich als Tötungsmittel für Insekten) ist schlüssig, die Menge für den Verwendungszweck angemessen. Im einschlägigen Fachhandel ist er auch für diesen Zweck in 100mL Gebinden erhältlich.

    Die Hochentzündlichkeit ist für die Abgabe des Stoffes nicht relevant. Die Abgabe ist ohne gesonderte Dokumentation (nur bei Stoffen mit giftigen Eigenschaften gemäß Einstufung zwingend) möglich.

    Bitte bei Selbstabfüllung möglichst ein wirklich dicht schließendes Gefäß verwenden.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Dr. Bregulla,

    Sie haben mir wirklich sehr geholfen. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Viele Grüsse

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