Hallo,
ein Kunde möchte bei uns in der Apotheke 100 - 250 ml Ether kaufen. Ich habe in der ChemVerbotsV nirgendwo finden können, dass man Ether an Endverbraucher nicht abgeben darf. Trotzdem möchte ich fragen, ob das in Ordnung ist und was ich bei der Abgabe beachten muss. Es handelt sich immerhin um ein hochentzündliches Stoff. Er ist ein Stammkunde von uns und der Verwendungszweck wurde mir auch genannt - Präparieren von Fliegen in Reagenzgläser. Muss ich die Abgabe im ''Gefahrstoffbuch'' aufzeichnen, oder ist das wirklich nur bei giftige/ sehr giftige Stoffe notwendig.
Vielen Dank.
Mfg
D.K.
Lesezeichen