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Thema: Lagerbewertung bei Übernahme

  1. #1
    Premium-User
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    Lagerbewertung bei Übernahme

    Hallo! Ich werde im Januar eine Apotheke übernehmen. Momentan befinden wir uns im Prozess der detaillierten Vertragsausgestaltung. Unter anderem geht es dabei auch um die Bewertung des Warenlagers.
    Das Lager soll ( wie bei Übernahmen üblich) in 3 Gruppen ( leicht, mittel und schwerverkäufliche Waren) eingeteilt werden. Diese Warengruppen sollen mit entsprechenden Abschlägen Versehen werden, um dem rabattierten Einkauf gerecht zu werden.
    Nun meine Frage: wie sollte man eine solche Zuordnung vornehmen: geht man genau nach Abverkäufe vor, so fallen z.b Rezeptursubstanzen oder Artikel mit Sortimentsverträgen ( zb Kosmetik) zum Teil in die Rubrik schwerverkäufliche Arzneimittel, obwohl ich bei einer Retoure den vollen Wert erstattet bekomme. Wie geht man mit diesen Spezialfällen um? Und wo liegen ungefähr die prozentualen Abschläge pro Gruppe?

    Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich rüberbringen

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Schmid,
    entschuldigen Sie die lange Wartezeit. Ich werde Herrn Moschner auf Ihre Frage hinweisen, und Sie werden bald eine Antwort erhalten.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Hallo Herr Schmid,
    Herr Moschner kann hierzu leider nichts sagen.

    Ich habe einen Bekannten gefragt, der eine eigene Apotheke hat und seiner Meinung nach handelt es sich hierbei um Detailfragen, die das große ganze des Warenlagerbestandes kaum beeinflussen. Er empfiehlt Ihnen, dass Sie es mit Ihrem Vorgänger individuell aushandeln sollten.

    Viel Erfolg und beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    ich möchte noch hinzufügen, dass man hierzu durchaus mal unverbindlich beim Großhandel nachfragen kann.
    Die haben Erfahrung damit und kennen sicherlich die Regularien, wie man die Lagerwerte sinnvoll einzuordnen hat.

    Neben der von Ihnen Einteilung nach Art des Lagerartikels käme ja durchaus auch eine Zuordnung nach Verfall in Frage.

    Viel Erfolg weiterhin

    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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