Hallo! Ich werde im Januar eine Apotheke übernehmen. Momentan befinden wir uns im Prozess der detaillierten Vertragsausgestaltung. Unter anderem geht es dabei auch um die Bewertung des Warenlagers.
Das Lager soll ( wie bei Übernahmen üblich) in 3 Gruppen ( leicht, mittel und schwerverkäufliche Waren) eingeteilt werden. Diese Warengruppen sollen mit entsprechenden Abschlägen Versehen werden, um dem rabattierten Einkauf gerecht zu werden.
Nun meine Frage: wie sollte man eine solche Zuordnung vornehmen: geht man genau nach Abverkäufe vor, so fallen z.b Rezeptursubstanzen oder Artikel mit Sortimentsverträgen ( zb Kosmetik) zum Teil in die Rubrik schwerverkäufliche Arzneimittel, obwohl ich bei einer Retoure den vollen Wert erstattet bekomme. Wie geht man mit diesen Spezialfällen um? Und wo liegen ungefähr die prozentualen Abschläge pro Gruppe?

Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich rüberbringen