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Thema: Ritalin SR

  1. #1
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    Ritalin SR

    Hallo mein liebes Ravati Team,

    mit diesem Forum konntet ihr mir schon oft weiter helfen. Nun aber zwei Fragen das ich mit der Suchfuntion noch nicht beantworten konnte.

    Ich habe Dienstag mein 3. Saatsexamen und bin demzufolge dem Wahsinn nahe:

    1) Ich bekomme in meine Apotheke ein Rezeptur zu Ritalin SR. Was ist zu tun und was habe ich zu beachten? (evtl. auch rechtlich)

    2) Wie stelle ich eine Rezeptur über 2mg Captopril für Kinder her?


    Vielen Dank schonmal im Voraus. Ich freue mich auf die ANtworten

    LG Kati

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Lingner,
    Zitat Zitat von Katarina Lingner Beitrag anzeigen
    1) Ich bekomme in meine Apotheke ein Rezeptur zu Ritalin SR. Was ist zu tun und was habe ich zu beachten? (evtl. auch rechtlich)
    Was genau soll denn daraus werden?
    Zum Thema rechtliches: Sie brauchen ein BtM Rezept.
    Die Dokumentation des Rezeptes muss nach BtM Recht erfolgen, d.h. Sie bestellen Ritalin SR beim pharmazeutischen Großhändler, unterschreiben bei Wareneingang die Empfangsbestätigung, behalten den BtM-Lieferschein und bewahren diesen sowie Teil 1 des Rezeptes 3 Jahre in der Apotheke auf.
    Für die Rezeptur muss nach ApBetrO eine Plausibilitiätsprüfung (unterschrieben von einem Apotheker) erfolgen, sowie eine Herstellungsanweisung und -protokoll geschrieben und durch Apotheker freigegeben werden. Diese sind in der der Apotheke 5 Jahre aufzubewahren.

    Zitat Zitat von Katarina Lingner Beitrag anzeigen
    2) Wie stelle ich eine Rezeptur über 2mg Captopril für Kinder her?
    Siehe hierzu bitte
    DAC
    Anlage G
    Methode B
    = Kapselherstellung für gering dosierte Wirkstoffe

    Viel Glück morgen. Sie schaffen das!!!

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Frau Noah,

    herzlichen Dank für Ihre Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen.

    Was aus der Ritalin-Rezeptur werden soll wird nicht erwähnt. Ich denke es bietet sich hier an Hartkapseln herzustellen. Entweder man verwendet ein Fertigarzneimittel in Tablettenform (nicht retardiert), mörsert es um dann die entsprechende Dosis herzustellen.

    Oder man bestellt den Wirkstoff um dann mit Kapselfüllstoff aufzufüllen. Methylphenidat steht nicht in den Anlagen 1 und 2 des BTMG, sondern in Anlage 3, damit ist es verkehrs und verschreibungsfähig.

    Falls ich einen groben Denkfehler habe sagen Sie mir doch bitte Bescheid.
    Ansonsten herzlichen Dank für die aufmunternden Worte.

    LG Kati

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    527
    Hallo Frau Lingner,

    bei Ritalin SR handelt es sich um ein ausländisches Ritalin-Präparat. SR steht dabei für "sustained release". es handelt sich also um ein Präparat mit verzögerter Freisetzung, ob es von der Kinetik vergleichbar mit dem in Deutschland erhältlichen Ritalin LA ist, ist mir nicht bekannt. Da kann Ihnen hoffentlich die Firma Novartis weiterhelfen.

    Die Herstellung einfacher Hartgelatine-Kapseln mit Pulverfüllung ist daher sicherlich nicht gemeint. Entweder handelt es sich nicht um eine Rezepturanforderung, sondern um das ausländische Fertigpräparat, oder Sie sollen Fettschmelze-Kapseln mit Methylphindat herstellen. Eine Beispielrezeptur für Fettschmelze-Kapseln finden Sie in den NRF-Rezepturhinweisen "Amfetaminsulfat und Dexamfetaminsulfat" unter www.dac-nrf.de. Wir haben allerdings keine Daten, wie zuverlässig diese Retardierung funktioniert.

    Zu Ihrer Captopril-Frage sehen Sie bitte die NRF-Rezepturhinweise "Captopril" unter www.dac-nrf.de. Wo Sie die allgemeinen Informationen zur Kapselherstellung finden, hat Ihnen Frau Noah ja schon geschrieben. In den NRF-Rezepturhinweisen ist noch eine Saftrezeptur beschrieben, die möglicherweise auch infrage kommt.

    Viele Erfolg morgen und viele Grüße
    Stefanie Döhring
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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