Liebe Kollegen und Kolleginnen,
Wir sollen zwei Rezepturen herstellen.
Problem 1: für ein 2 jährigen soll eine 1,2% Chlorhexidindigluconat "Schmelzsalbe" hergestellt werden, frage ist ob ich es zu Lasten der GKV abrechnen darf.
Problem 2: Eine 10% Suspension für einen älteren Herr, Diagnose nicht bekannt, darf ich es auch hier zu Lasten der GKV abrechnen. Wenn ja,warum und wo kann ich es nachschlagen.
Danke im voraus.
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