Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Methylrosaniliniumchlorid-Lösung NRF 11.69

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    07.01.2011
    Beiträge
    6

    Methylrosaniliniumchlorid-Lösung NRF 11.69

    Hallo NRF-Team,
    wir stellen für einen Kinderarzt Methylrosaniliniumchlorid-Lösung nach NRF 11.69 her.
    Ich habe die Lösung heute ausnahmsweise hergestellt und "wie immer" Methylviolett genommen, weil meine PTA-Kollegin mir gesagt hat, dass das das richtige wäre.

    Blick ins NRF zeigte mir:
    Cave: "nicht mit Methylviolett verwechseln"
    und
    "Methylrosaniliniumchlorid... kann neben dem Hauptbestandteil... zu einem zulässigen Antwel von 10% das verwandte Methylviolett enthalten. Verwechselungen zwischen diesen beiden Farbstoffen sind schon dadurch ausgeschlossen, dass neben Methylrosaniliumchlord für reines Methylviolett weider eine Prüfvorschrift noch ... valide Prüfzertifikate zur Verfügung stehen."

    Jetzt bin ich verwirrt. Methylrosaniliumchlorid ist Gentianaviolett. Methylviolett ist Gentianaviolett B. Leider wird im NRF nicht gesagt, was der Unterschied zwischen den Stoffen ist.
    Das Methylviolett, das wir benutzen, hat eine interne Chargennr. also hat ide Kollegin es geprüft.
    Ist es jetzt total verkehrt Methylviolett zu nehmen?

    Danke
    sebirot 1414

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
    Registriert seit
    11.03.2011
    Beiträge
    527
    Hallo,

    bei Methylviolett (Synonyme: blaues Pyoktanin®, Gentianaviolett B) handeltes sich um ein Stoffgemisch aus Hexa-, Penta- und Tetramethyl-p-rosaniliniumchlorid. Methylrosaniliniumchlorid ist der Hauptbestandteil von Methylviolett und streng genommen das reine Hexamethyl-p-rosaniliniumchlorid. Als Reinsubstanz darf Methylrosaniliniumchlorid bis zu 10% Pentamethyl-p-rosaniliniumchlorid als Verrunreinigung enthalten.

    Für Methylviolett besteht keine zeitgemäße Prüfvorschrift mehr. Die angebotene Rezeptursubstanz ist nach veralteten Arzneibuchmethoden als Firmenspezifikation im Handel. Die Qualität der Substanz ist deshalb zweifelhaft. Eine Checkliste für Prüfzertifikate finden Sie in den Tabellen für die Rezeptur.

    Methylviolett darf nicht für die Herstellung von Methylrosaniliniumchlorid-Lösung NRF 11.69. verwendet werden. Es ist Methylrosaniliniumchlorid zu verwenden.

    Viele Grüße
    Stefanie Döhring
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •