Hallo,
die neue Kosmetikverordnung der EU regelt diesen Bereich meiner Meinung nach eindeutig:

Die Kennzeichnung der kosmetischen Mittel trägt zum Verbraucherschutz bei. Daher müssen Behältnisse und Verpackungen kosmetischer Mittel unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar bestimmte Angaben tragen. Diese Angaben betreffen:

den Namen oder die Firma und die Anschrift der Person, die für das Erzeugnis verantwortlich ist;
das Ursprungsland bei importierten Erzeugnissen;
das Gewicht oder Volumen des Inhalts zum Zeitpunkt der Abfüllung;
das Datum, bis zu dem das kosmetische Mittel bei sachgemäßer Aufbewahrung verwendet werden kann;
die Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch, auch für gewerblich genutzte kosmetische Mittel;
die Chargennummer oder das Zeichen, das eine Identifizierung des kosmetischen Mittels ermöglicht;
die Liste der Bestandteile, d.h. aller Stoffe oder Gemische, die absichtlich im Herstellungsprozess des kosmetischen Mittels verwendet werden.
Mehr Infos finden Sie unter http://europa.eu/legislation_summari.../co0013_de.htm