Hallo,
bei "Apotheke adhoc" gab es am 17.05.2013 einen Artikel zur neuen Kosmetikverordnung der EU.
http://www.apotheke-adhoc.de/nachric...84d&sword_list[]=kosmetikverordnung&no_cache=1
Dort steht, dass ab dem 11.7. auf jeder Kosmetikverpackung ein Verfalldatum angegeben sein muss. Im Internet habe ich aber noch die Regel gefunden, dass auf Produkten mit einem Haltbarkeitsdatum >30 Monate nur ein Verfall nach Abruch angegeben werden muss. Wird diese Regel durch die neue EU-Verordnung außer Kraft gesetzt oder ist der Artikel unvollständig?
Wir haben von verschiedenen Firmen Kosmetik-Artikel ohne ein direktes Verfalldatum und bis jetzt hat sich noch keine Firma gemeldet und einen Warenaustausch o.ä. angeboten.
Viele Grüße
Andrea Thomas
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