Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Kündigungsschutz

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    25.10.2011
    Ort
    Vechelde
    Beiträge
    13

    Kündigungsschutz

    Hallo,

    ich bin in einer öffentlichen Apotheke als Apothekerin eingestellt. Nun ist der Apothekenleiter anfang des Jahres verstorben, weshalb die Apotheken (ingesamt 2 ) jetzt verkauft werden. Meine Frage ist, wenn ein neuer Besitzer kommt, wie sieht es mit dem Kündigungsschutz für das Personal der beiden Apotheken aus? Ich habe mal was von 6 Monaten gehört ab dem Tag der Apothekenübernahme durch den neuen Besitzer und bei der Teamgröße ab 10 Personen, stimmt das? Unser Team besteht aus insgesamt 11 Personen ( incl. Putzfrauen), es sind sowohl Voll-, wie auch Teilzeitkräfte vorhanden.

    Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!


    Viele liebe Grüße

    V.Bertram

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    132
    Hallo Frau Bertram,

    zunächst werden Hauptapotheke und Filiale arbeitsrechtlich als ein Betrieb angesehen. Die Frage, ob die Mitarbeiter Kündigungsschutz haben, ist dann von der Mitarbeiteranzahl abhängig. Es müssen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden, wobei aber Teilzeitkräfte nicht voll zählen. Es gilt folgende Berechnung: bis 20 Wochenstunden = 0,5
    bis 30 Wochenstunden = 0,75
    bis 40 Wochenstunden = 1

    Auszubildende und Praktikanten zählen nicht mit.
    Aber vorsicht, es gibt eine Altarbeitnehmerregelung. Mitarbeiter, die vor 2004 eingestellt wurden, haben auch dann Kündigungsschutz, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer nach der obigen Berechnung eingestellt sind, wobei hier nur "Altarbeitnehmer" (vor 2004 eingestellt) mitzählen.
    Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, ist eine Kündigung nicht so einfach möglich.

    Dann gibt es noch das Kündigungsverbot wegen eines Betriebsübergangs nach §613 a Abs.4 BGB. Ob dieses Verbot einschlägig ist, hängt aber vom Einzelfall ab. Jedenfalls wird die Tatsache, dass ein Betriebsübergang vorliegt, eine Kündigung nicht verhindern können.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    25.10.2011
    Ort
    Vechelde
    Beiträge
    13
    Hallo Herr Hassel,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Viele Grüße

    Viktoria Bertram

  4. #4
    Premium-User Avatar von sarah
    Registriert seit
    08.12.2011
    Beiträge
    6
    Hallo,

    wie steht es mit Bilanzbuchhalterin, Pharmaziepraktikanten, Apothekenhelfer die als Debitorenbuchhalterin eingestellt sind, Apothekerin in Mutterschutz,
    Aushilfsapotheker auf 450? und für 3Monate befristetete (33h/w )PTA zählen die mit oder
    nicht bei dem Kündigungsschutzgesetz

    Danke
    LG
    Geändert von sarah (01.02.2015 um 22:45 Uhr)

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    132
    Hallo,
    Pharmaziepraktikanten zählen nicht mit. Ansonsten werden alle Arbeitnehmer - wie in den o. g. Ausführungen genannt - mit gezählt.
    Auch Arbeitnehmer in Elternzeit, es sei denn, dass für die Arbeitnehmerin ein Ersatz eingestellt wurde. Dann zählt dies nur als 1 Arbeitsplatz.
    VG
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •