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Thema: Blutzucker-Teststreifen als Dauerverordnung

  1. #1
    Premium-User
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    Blutzucker-Teststreifen als Dauerverordnung

    Hallo!
    Können Blutzucker-Teststreifen auch als Dauerverordnung aufgeschrieben werden? Habe das bisher noch nie gesehen oder gehört. Es ist zu Lasten der Barmer GEK verordnet.
    Danke für Hinweise!

  2. #2
    Premium-User Avatar von dude
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    Wie soll es auf Dauerverordnung aufgeschrieben sein? Ich mein, man muss es ja rechtzeitig in die Abrechnung geben?!
    Aber der Arzt kann die Gültigkeit des Rezeptes auf dem Rezept verlängern...

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo apdus,
    Zitat Zitat von apdus Beitrag anzeigen
    Können Blutzucker-Teststreifen auch als Dauerverordnung aufgeschrieben werden?
    Verwechseln Sie das eventuell mit einer Hilfsmittel-Dauerverordnung?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Premium-User
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    Hallo Frau Noah,
    nein, es geht nicht um eine HiMi-Verordnung, sondern um Contour-Sensoren.
    Die Ärztin fragte, ob sie nicht eine Dauerverordnung darüber aufschreiben könnte wie z.B. bei Windeln.
    Aus Ihrer Nachfrage schließe ich, dass Sie das -wie ich ja auch- nicht kennen und es daher wahscheinlich auch nicht geht?

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    auch mir ist nicht bekannt, dass Blutzuckerteststreifen als Dauerverordnung verordnet werden können. Teilweise gibt es allerdings gesonderte Verträge für Diabetologische Schwerpunktpraxen. Vielleicht meint die Ärztin ja dies. Hier sollte sie sich dann aber an die KV wenden.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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