Hallo,
ja, ist natürlich sinnvoll! :-)
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Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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Hallo,
muss bei der Rezeptkontrolle "hand schriftlich" vom Apotheker abgezeichnet werden. Wenn ja wo steht das genau!?
Ich meine da was gelesen zu haben aber leider finde ich es nicht mehr.
Ich meine nicht nur BTM Rezepte sonder allgemein alle rezepte....danke.
Hallo,
Apothekenbetriebsordnung §17 Erwerb und Abgabe, Absatz 6 bezieht sich aufs Abzeichnen. Ich würde sagen hier ist von handschriftlichem Abzeichnen die Rede, es steht jedoch nicht explizit da. Die Rede ist nur von "Namenszeichen". Allerdings "im Falle der Verschreibung in elektronischer Form ist das Namenszeichen durch eine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz zu ersetzen" spricht doch sehr für Namenszeichen im Sinne einer Unterschrift.
Und es heißt dort: "Der pharmazeutisch-technische Assistent hat in den Fällen des Absatzes 5 Satz 2 [notwendige Änderungen] und bei Verschreibungen, die nicht in der Apotheke verbleiben, die Verschreibung vor, in allen übrigen Fällen unverzüglich nach der Abgabe der Arzneimittel einem Apotheker vorzulegen."
Da steht nichts von Unterschrift und schon gar nicht handschriftlich. Aber wie will man sonst nachweisen, dass ein Apotheker die Abgabe überprüft hat?
Näheres dazu findet sich bestimmt im Kommentar dazu.
Viele Grüße
Isoprop
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