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Thema: Darf ein/eine PTA BtM abgeben?

  1. #1
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    Darf ein/eine PTA BtM abgeben?

    Hallo!

    Darf ein/eine PTA BtM abgeben?
    Und wenn ja, muss sie immer vorzeigen?

    Danke
    Kilian

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    gute und wichtige Frage :-)
    Aber die Antwort ist eindeutig: JA!
    Bei BtM gelten die gleichen Bestimmungen zur Abgabe von AM wie auch bei anderen Rezepten.
    Heißt: PTA arbeitet unter Aufsicht eines Apothekers und hat diesem bei der Abgabe die Verschreibung unverzüglich vorzuzeigen.
    Dies gilt bei Privatrezepten prinzipiell immer VOR der Abgabe und bei Kassenrezepten ggf. auch NACH der Abgabe, weil das Rezept ja in der Apotheke verbleibt.
    TIPP: Falls der verantwortliche Apotheker nichts dagegen hat, kann auch zeitnah eine Stapelkontrolle der an einem Tag bearbeiteten Rezepte erfolgen.
    Damit das auch bei Privatrezepten möglich wird, kann man auch eine zusätzliche Kopie bei ALLEN Privatrezepten anfertigen, die dem Kontrollstapel (der Kassenrezepte) beigelegt werden. Die Stapelkontrolle sollte aber von einem Apotheker erfolgen.
    Viel Spaß und Erfolg weiter bei der Arbeit
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #3
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    Sehr geehrter Dr. Ravati,
    danke für Ihre Antwort.
    Zitat Zitat von Dr. Alexander Ravati Beitrag anzeigen
    Heißt: PTA arbeitet unter Aufsicht eines Apothekers und hat diesem bei der Abgabe die Verschreibung unverzüglich vorzuzeigen.
    Dies gilt bei Privatrezepten prinzipiell immer VOR der Abgabe und bei Kassenrezepten ggf. auch NACH der Abgabe, weil das Rezept ja in der Apotheke verbleibt.
    Oh, das wusste ich gar nicht BtM müssen bei uns alle PTA vorzeigen, aber z.B. die Pille auf Privatrezept nicht und Kopien machen wir auch keine.

    Kilian

  4. #4
    Premium-User Avatar von nell
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    Muss man denn wirklich ALLE Privatrezepte dem Apotheker vorzeigen? Bei den Verschreibungspflichtigen verstehe ich das ja... aber wie ist das wenn ein Arzt ein Nasenspray oder einen Schleimlöser etc. auf ein Privatrezept verordnet? Muss ich als PTA auch das vorzeigen?

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    eindeutig ja! Hier wird im Apothekenrecht bei Arzneimitteln(!) kein Unterschied gemacht!
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    das gilt aber doch nur für die apothekenpflichtige AM oder nicht? Freiverkäufliche AM und MedProd dürfen ja auch durch eine PKA abgegeben werden??

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    ja, außerhalb der Apoheke schon aber IN der Apotheke NICHT. (dort gibt es dafür - im Gegensatz zum dm-Markt - besser Qualifizierte).
    In der Apotheke
    KEINE AM (auch keine freiverkäuflichen!)
    KEINE apothekenpflichtigen MP
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  8. #8
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    Darf die pka in der Apotheke Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel, Tees etc. Verkaufen? Also alles was auch in die Freiwahl darf?

  9. #9
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    ja, alles aus der Freiwahl der Apotheke. Sogar Medizinprodukte und Gefahrstoffe (sofern sie eine Sachkundenachweis-Prüfung in ihrer Ausbildung abgelegt hat!).
    Einzige Ausnahme: Arzneimittel! (auch nicht freiverkäufliche wie Bronchicum Pastillen oder ABC-Pflaster!)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  10. #10
    Premium-User
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    Hallo,

    es ist ja schön und gut, daß man als PTA BTM ganz normal wie andere Medikamente ohne vorheriges Zeigen abgeben darf, ab zu meiner eigenen Sicherheit würde ich bei BTM nicht auf die vorherige Kontrolle verzichten wollen. In dem Fall finde ich persönlich vier Augen sehen mehr als zwei... Und wenn man einmal den Aufwand erlebt hat, der ensteht, falls doch mal einen Fehler bei der Abgabe eines BTM gemacht hat (selbst meiner Chefin ging es schon mal so), zieht man die Kontrolle vor Abgabe vor.

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