Hallo,
ich weiß dieses Thema wurde bestimmt schon 100 mal durchgekaut. Habe aber nichts genau auf meine Frage gefunden.
§11 Abs. 27
(2) Werden Ausgangsstoffe bezogen, deren Qualität durch ein Prüfzertifikat nach § 6 Abs. 3 nachgewiesen ist,
ist in der Apotheke mindestens die Identität festzustellen. Das Prüfzertifikat soll auch Auskunft über die GMP-konforme Herstellung
des Ausgangsstoffs geben, soweit es sich um einen Wirkstoff handelt.[...]
Es handelt sich in meinem Fall speziell um die Dermasence Adtop Creme. Hierbei handelt es sich ja NICHT um einen Wirkstoff,
somit muss diese nach meiner Auffassung des §11 nicht GMP-konform sein. Ein Prüfzertifikat liegt mir vor, jedoch ist dieses seeeehr abgespeckt:
Aussehen, Geruch, pH, Dichte, Gesamtkeimzahl und Viskosität wurden von der Firma geprüft. Jedoch nur intern, es gibt keine
Unterschrift, nur "Das Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig"...
Irgendwie kommt mir das "spanisch" vor. Klar steht da in §11 dass es nicht GMP konform sein muss. Aber es muss ein Prüfzertifikat nach
nach §6 Abs 3 ApbetrO vorliegen. Und von da an verstricke ich mich. Es wird immer weiter auf verschiedene $$ verwiesen.
Die Vorraussetzungen des Prüfzertifikats sind pharmazeutische Qualität und heißt das nicht dann wieder GMP?
Danke für die Hilfe.
VG David Schüler
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