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Thema: Gefahrstoffverzeichnis und Gefährdungsbeurteilung

  1. #1
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    Gefahrstoffverzeichnis und Gefährdungsbeurteilung

    Hallo,

    mal ne ganz blöde Frage:
    Fürs QMS reichten die Sicherheitsdatenblätter nicht aus, wir brauchen Gefahrstoffverzeichnis und Gefährdungsbeurteilung.
    Können Sie mir sagen, wo wir das (wenn möglich kostenlos) beziehen oder herunterladen können?

    D. Stifter

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Sowohl Gefahrstoffverzeichnis als auch Gefährdungsbeurteilung sind für jede Apotheke individuell unterschiedlich und daher auch einzeln zu erstellen. Für den Bereich "Gefahrstoffe" gibt es EDV-basierte Lösungen (z.B. vom GOVI-Verlag), die die Arbeit erleichtern können. Ansonsten bietet es sich an, wenn man sich nicht in den kompletten "Wust" der Vorschriften einarbeiten will, diese Leistung zu externisieren. Das hat den Vorteil, dass der Ersteller der Unterlagen häufig sehr schlanke Lösungen anbieten kann, die Folgemaßnahmen minimieren. Ohne Kosten ist diese Leistung aber nicht erhältlich.

    Die Gefährdungsbeurteilungen müssen auch für andere Bereiche des Arbeitsschutzes erstellt werden.

    Auch die ApoBetrO sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft sehen dahingehend individuelle Beurteilungen usw. vor.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
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    Hallo,

    damit geht's gut, individuell und, hat man's erstmal etabliert, recht zügig: http://www.govi.de/product_info.php?...alfvrriog8kb31

    Dauert etwas, sich einzufuchsen und z.B. die Rezeptursubstanzen nach dem Farbkonzept der BAK zu kennzeichnen, aber wenn es erstmal steht, ist es praktikabel und in sich stimmig. Grundlage sind die SDB und die Leitlinien der BAK.

    Für den Rest (Leitersicherheit, Elektrozeug, Brandmaßnahmen, Kleidung, ...) gibts bestimmt irgendwo Vorlagen, ansonsten gibt es eine Firma, die mit dem DAV(?) eine Vereinbarung hat und der man per Vertrag (und für Geld) die arbeitsmedizinischen Pflichten übertragen kann, die dann aber auch solche Dokumente erstellt. Wahrscheinlich auch gegen Geld. Ich wäre von alleine nicht drauf gekommen, dass man irgendwo schriftlich festhalten muss, wie man eine Leiter benutzt...

    Lg
    isoprop

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Zitat Zitat von isoprop Beitrag anzeigen
    Ich wäre von alleine nicht drauf gekommen, dass man irgendwo schriftlich festhalten muss, wie man eine Leiter benutzt
    Nicht zu vergessen: Leitern und Tritte, die als Arbeitsmittel eingesetzt werden, müssen regelmäßig durch eine besonders geschulte Person überprüft werden. Es kann einfacher und preisgünstiger sein, die Leitern und Tritte regelmäßig auszutauschen, da - ähnlich wie beim Auto - neue Geräte nicht geprüft werden müssen...

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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  5. #5
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    Danke für die Infos.

    D. Stifter

  6. #6
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    " Ansonsten bietet es sich an, wenn man sich nicht in den kompletten "Wust" der Vorschriften einarbeiten will, diese Leistung zu externisieren."

    Hallo,

    können Sie Anbieter nennen, die solche Lösungen anbieten? Mir war bisher nicht bewusst das diese Dokumentation auch von externen Institutionen durchgeführt werden kann.

    Und noch eine Frage: Müssen Sicherheitsdatenblätter alle in gedruckter Version vorrätig sein? Oder reicht auch eine CD oder ein schriftlicher Vermerk auf welchen Internetseiten (z.B. via ABDA) Datenblätter abgerufen werden können bei Bedarf?

    Mit freundlichen Grüßen
    J.
    Geändert von Martin Naumann (18.12.2015 um 12:56 Uhr)

  7. #7
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    Anbei noch eine Frage zu den Sicherheitsdatenblättern:
    Diese sind ja Herstellerabhängig. Wenn man z.B. ine Substanz beispielsweise wechselweise von verschiedenen Anbietern bestellt, müssen dann auch Sicherheitsdatenblätter zu jedem Anbieter vorhanden sein? Oder reicht eins...

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Formal wird immer noch davon ausgegangen, dass die SDB in Papierform vorhanden sind. Ich persönlich führe solche SDB inzwischen ausschließlich elektronisch. Soweit der Zugriff ohne Probleme für alle Beschäftigten möglich ist, sollte dies m. M. nach ausreichen.

    Die SDB gleicher Stoffe sollten sich nicht bei verschiedenen Anbietern unterscheiden, da diese bei den (Standard-) Substanzen auf gleiche Referenzen zurückgreifen.

    Ein Verweis auf das "Internet" ist kritisch, da dann der jederzeitige Zugang möglich sein muss. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass die SDB auch tatsächlich den aktuellen Stand entsprechen. Es muss also eine genaue, hinreichend zuverlässige Internetadresse genannt sein. Mit gängigen Suchmaschinen werden z.T. uralte und nicht den jetzigen Vorschriften entsprechende SDb angezeigt.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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  9. #9
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Dr. Bregulla,
    was halten Sie von der Seite des phagro?
    http://www.phagro-sdb.de/

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  10. #10
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Beim ersten Durchblättern für die Apotheke eine gute Zusammenstellung der SDB.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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